Ich will mir jetzt im Winter meine Felgen eventuell in RAL 6038 Leuchtgrün pulvern lassen. Meine Frage ist aber nun ist das denn erlaubt?
Die Sufu hat da gar nichts ausgespuckt und bei Google kam ständig nur das Feuerwehrrot und Fluoreszierende Lacke zum Gespräch. Ist das das wo ich haben will auch einer?
kannste Pulvern wie de willst.
RAL 6038 Leuchtgrün Verwendung in der Schifffahrt zur Verkehrssicherung (Schifffahrtszeichen).
Schauen wir uns mal an was die Farbenhersteller so schreiben:
Zitat:
Tagesleuchtfarben an Fahrzeugen sind nach der Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig.
Tagesleuchtfarbe zum Lackieren von Fahrzeugteilen, auch an Motorrädern und Fahrrädern, motorisierten Bierkisten etc. (In Deutschland nur bedingt an Kraftfahrzeugen einsetzbar, StVZO beachten!)
Tagesleuchtfarben an Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, sind genehmigungspflichtig !
Zuerst sollten Sie beachten, dass eine Fahrzeuglackierung laut Strassenverkehrsordnung mit Tagesleuchtfarben genehmigungspflichtig ist.
Tagesleuchtfarben sind nach der Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig.
Heißt auf gut Deutsch zum Tüv fahren und fragen?
So siehts aus.
Denn diese Zusätze stehen bei allen welche Tagesleuchtfarben für den Einsatz im Straßenverkehr verkaufen.
Somit wird das schon seine Gründe haben
also bei mir in der nähe fährt n BMW mit der Farbe auf den Felgen und der sagt er hätte keine probleme damit, er hat die Felgen gepulvert und ist danach zum TÜV und hat die eingetragen bekommen ohne das der TÜV was dazu gesagt hatte.
Zitat:
also bei mir in der nähe fährt n BMW mit der Farbe au den Felgen und der sagt er hätte keine probleme damit, hat die Felgen gepulvert und ist danach zum TÜV und hat die eingetragen bekommen ohne das der TÜV was dazu gesagt hatte.
Ich hatte richtig leuchtgrün auf meinem focus. Und die Polizei hat mich angehalten und mir ne Mängel Karte gegeben da auch der TÜV in RPL sagt das leucht Farben in der stvo nicht erlaubt sind..
LG
Hmmm.. Mich dünkt nur der Unterschied zwischen "Wagen" und "Felgen"... Signal- bzw. Leuchtfarben dürfen zu einem Gewissen Anteil am Wagen lackiert werden. Wober eben das Signalrot durch Feuerwehr und Notarzt ganz schwierig sind. Aber bei Grün würd ich mir weniger Gedanken darüber machen. Meine Motorradfelgen sind auch in nem leuchtenden Grün lackiert, da hat's auch noch keine Sau interessiert. Nicht mal den TÜV.
Zitat:
Mich dünkt nur der Unterschied zwischen "Wagen" und "Felgen"
Hab mich die Woche mal mit meinem Tüvler unterhalten und ein OK bekommen er hat gemeint es handelt sich ja nicht um das Fahrzeug selber sondern nur um die Felgen.
Hab mir jetzt zum testen mal die Farbe in ner Dose bestellt um zu sehen wie des in Real ausschaut.
Dann lass dir das Ganze schriftlich von dem Prüfer geben.
Bzw. lass es dir von dem eintragen, dass du Tagesleuchtfarbe an deinem Wagen fahren darfst.
Dann haste immerhin bessere Chancen wenn dich der Trachtenverein anhält. Was nicht heißt, dass die dir nicht trotzdem Probleme machen könne
Aber das denke ich, ist dir ja bewusst.....
Mir wäre das Risiko zu groß. Würde einfach normales Giftgrün nehmen, dass nun nicht wirklich viel anders aussieht.....
Es gibt aber von den RAL Farben nur das Grün die anderen sind viiiiel dunkler.
Zitat:
Dann lass dir das Ganze schriftlich von dem Prüfer geben.
Bzw. lass es dir von dem eintragen, dass du Tagesleuchtfarbe an deinem Wagen fahren darfst.
Die Farbeis das was am geringsten amn dem Auddoo auffällt
Zitat:
Es ist ja keine Leuchtfarbe, die heißt ja nur so.
Die Farbeis das was am geringsten amn dem Auddoo auffällt
Zitat:
Na das hättest ja dazu sagen müssen, dass du nicht genau die nimmst um die es ging.
Naja dann ist doch gut
Habe die Ral-Nummer eben nur als Leuchtfarbe gefunden, wusste nicht dass es genau die gleiche wohl auch als "normale" gibt....