Hallo ich möchte mal eine liste aufstellen wobei sich die frage stellt was eingetragen werden muss (der eine sagt so der andere so)
-Fahrwerk (Eintragungs Pflicht)
-Sportlenkrad 28cm Eintragungs Pflicht) Geht das über haupt bei 28 und polo2f?
-Einarmwischer (Eintragungs Pflicht)
-Gruppe a Bastuck (Eintragungs Pflicht)
-12uhr Stellung Tacho
-blauche beleuchtung
-Schroth Gurte elektrisch
-Brock b5 Felgen 7x14 VA 8x14HA (Eintragungs Pflicht)
-G40 Bremssättel
bei dieser liste stellt sich nun die frage was muss ich eintragen lassen und was brauche ich dafür
Bei diesem zusatz (Eintragungs Pflicht) habe ich ein Gutachten
Mfg
Ps.: Ich danke schonmal
alle teile die du ein gutachten hast müssen auch eingetragen werden. hierfür benötigst du lediglich die gutachten die du ja hast. natürlich müssen die auflagen der gutachten eingehalten werden.
für die gurte gibt es eine abe. die müssen nicht eingetragen werden, sofern alle auflagen der abe erfüllt sind.
das lenkrad ist zu klein, geht ohne servo nur bis 30cm..
auf den sätteln sollte die vw nummer noch erkennbar sein, dann sagt da keiner was...
28er mit 195 45 13 auf 7x13 in einem 2F wurde bei uns erst vor nem monat oder so eingetragen, ja das geht.
Zum Rest: Ich weiß nicht wirklich ob das Sinn macht, weil es viele Spezialfälle gibt in denen die Kombination der Teile untereinander zu beachten ist. Hab mal die für die Eintragungen wichtigen Möglichkeiten aufgeschrieben:
- E-Prüfzeichen
Eintragungsfrei (wenn es ein für das KFZ zulässiges Bauteil ist)
- ABE
Eintragungsfrei, ABE muss mitgeführt werden. Meistens nur für Fahrzeuge im Serienzustand freigegeben. Beispielsweise haben Alufelgen eine ABE wenn keine Änderungen am Fahrwerk gemacht wurden. Wurden zusätzlich Änderungen am Fahrwerk gemacht erlischt die ABE und die beiden Teile müssen in Kombination eingetragen werden. Genaueres steht in den jeweiligen ABE / Gutachten.
- Teilegutachten
Gutachten zur Abnahme eines geänderten Bauteils für die Prüforganisation. Darin steht der Umfang der Änderung, auf was bei der Prüfung geachtet werden muss und welche Kombinationen gesondert beachtet werden müssen, z.B. Fahrwerk + Felgen + Reifen.
- Einzelabnahme
Eintragung ohne sonstige Papiere für das Bauteil. Der Prüfer entscheidet ob es in Ordnung ist dieses Bauteil an/in dem KFZ zu verwenden. Teurer, da keine Prüfrichtlinien usw. Einzelabnahmen können aber z.B. auch aus einer Fahrwerk-Felgen Kombination werden, wenn diese z.B. nicht im Gutachten abgedeckt ist. Einzelabnahmen sind wichtig weil nicht alle Fälle in jedem Gutachten gelistet sein können. Der Prüfer entscheidet nach seinem Ermessen ob der Einbau so ok ist, er kann aber bei Pfusch natürlich die Eintragung verweigern. Das gilt für andere Eintragungen auch.
- Vergleichsgutachten
Wird gerne z.B. bei Felgen verwendet die vom Lochkreis, ET usw. oder mit Lochkreisadapter ans KFZ passen, aber es nur ein Gutachten z.B. für einen Opel, BMW oder Porsche gibt. Das Vergleichsgutachten wird dann zur Einzelabnahme mit einbezogen um die Tragkraft der Felgen usw. zu prüfen. In Fällen von Serienfelgen (z.B. Golf 2 Originalfelgen auf 86c) reicht meistens von VW ein Schreiben aus, in dem steht welches Gewicht die Felgen tragen können, und ein Fahrzeugschein von einem Golf2 auf dem die Achslast zu sehen ist. Ist die Achslast vom Polo geringer ist die Eintragung meistens kein Problem.
- Materialbescheinigung, Festigkeitsgutachten
Sollte man in der Hinterhand haben wenn man Bauteile z.B. als Stütze, die aber fest mit der Karosse verbunden sind, verschweißt oder ähnliches. Bzw. dann wenn man diese Änderungen eintragen möchte. Es gibt Eigenbau-Käfige die eingetragen wurden weil von einem Schweissfachbetrieb ein Festigkeitsgutachten und eine entsprechende Schweißlizenz vorlag, bei anderen wurde es aus diesem Grund z.B. verweigert den Käfig einzutragen.
Hinweis: Ich hab das nur aus dem Kopf runtergeschrieben, falls also etwas nicht stimmt dann teilt mir das bitte mit bevor von anderen falsche Infos (in dem Fall von mir) als Referenz oder Vorlage genommen werden.
kann mir dann jemand iwi bei denn anderen dingen weiter helfen?
12uhr stellung abe von denn schroth gurten etc?
Mfg
für tachoumbauten gibt es keine abe. ist auch nicht eintragunspflichtig, sonst wäre es schon erwähnt worden
und wie sollen wir dir mit den gurten weiterhelfen. du brauchst ne abe. fertsch...
schaltplan wäre nich schlecht
muss zwischen dem magnetschalter eine sicherung oder so was in der art?
muss das mit dem tacho nicht iwi abgesegnet sein?
Mfg
Zitat:
muss das mit dem tacho nicht iwi abgesegnet sein?
schaltplan wäre nich schlecht
muss zwischen dem magnetschalter eine sicherung oder so was in der art?
gut gut und wer gleicht denn tacho an und vor allem was kostet das?
Mfg
zb. der adac oder bosch-service. kosten sind sehr unterschiedlich, aber mit ~150€ muss man da schon rechnen....
okay ich frage einen aus meiner klasse
dessen vater ist meister beim bosch dienst
Mfg
Zitat:
12uhr stellung
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
also bosch diesnst angleichung vom tacho!
und einzelabnahme!
dann sin die vorraussetztungen ja gegeben oder nich !
Kannste das mal hochladen TÜV bericht kann ich als gegen beweis verwenden
Mfg
seit wann ist das mit den 28er Rädern so? wir habens eingetragen mit 175/50 auf 7x13?!
Das stimmt nicht mit dem 28er Lenkrad, wie ich geschrieben hab wurde bei uns auch 195 45 13 auf 7x13 mit nem 28er eingetragen.
also ich hatte zu meinen polozeiten mehrmals irgendwo gelesen das kleiner als 30cm nur mit servo geht.
aber ist ja schön wenns doch geht...
Zitat:
Kannste das mal hochladen TÜV bericht kann ich als gegen beweis verwenden
mit der kopie wäre ich ja am arsch ich brauch die wo du es eingetragen bekommen hast
haben wir aneinander vorbei geschrieben?
ich glaube dir das
ich meinte den schein bzw das protokoll wo du es eingetragen bekommen hast
Mfg
Wie gesagt ich habe das Tacho nicht eintragen lassen . Ich hab das Ding ( nur Tacho ohne Drehzahlmesser usw) ausgebaut und gegen Serie ersetzt !Und das ist so bis heute geblieben. Mir war das Geld und der Aufwand zu schade für so ein Blödsinn weil ich das immer so hatte .
Wegen dem Tacho hätte ich zum TÜV Nord fahren müssen weil die GTÜ keine Sonderabnahmen machen darf hier, und auch wieder Geld latzen müssen..
Du wirst aber keine probleme haben ! . Fahr einfach hin und guck was passiert. Entweder dem interessiert das überhaupt nicht oder er sagt " eintragen" . Was wie gesagt möglich ist. !