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Private Probefahrt und Abstandsmessung

sKy
  • Themenstarter
sKy's Polo 6N

Hallo,

mein Vater hat heute einen unschönen Brief, oder vielmehr den Brief letzte Woche schon erhalten, aber jetzt erst gelesen, da er im Urlaub war.

Folgendes Problem:
Sein Passat stand zum Verkauf ab dem 22.04 bei Mobile und Autoscout usw, dann ab dem 28.04 bei Ebay und wurde schlußendlich am 05.05 nach erfolgreichem Gebot über Ebay verkauft.

Es waren einige da die sich das Fahrzeug angeschaut sowie Probegefahren haben.

Das es inseriert war etc ist belegbar.

Jetzt kam einen Monat später die böse Überraschung, vermutlich ist irgendwer in eine Abstandsmessung geraten, das auf dem Bild ist sicherlich nicht mein Vater.
Der Abstand betrug nun weniger als 3/10 des Tachowertes, was eine 240 € Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot und Punkte nach sich ziehen würde.
Er war aber ja nicht Fahrer des Fahrzeugs. Wie genau geht man da nun am besten vor?
Da man ja nicht jeden Tag ein Auto verkauft, haben wir weder Unterlagen noch Kopien wer das Fahrzeug am besagten Tag gefahren hat, ist schließlich ja auch fast 1,5 Monate her!

Wie geht man nun am besten vor? Eine Rechtschutz liegt leider nicht vor :/ Der Fahrer auf dem Bild hat eine gewisse Ähnlichkeit mit mir, ich bin mir aber 1000 prozentig sicher das ich es nicht gewesen sein kann zu diesem Zeitpunkt definitiv in einer Übung gesessen habe und vor allem auch mit meinem eigenen Wagen gefahren bin zur Uni, somit schließe ich mich aus, das ich es gewesen sein kann.

Das Bedenken ist nun aber das ein Fahrtenbuch auferlegt wird oder weitere Strafen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, da dies ja laut Internet passieren kann, vor allem wenn mein Vater sich "unkooperativ" zeigt. Aber wie soll er kooperieren, wenn er es nicht weiß?! Sinnvoll E-Mail Kopien der Inserate beizufügen? Oder was tun?

Bitte um schnelle Hilfe, da er sich innerhalb einer Woche rückmelden muss/musste, was nun morgen/übermorgen verstreichen würde!


Danke

Gruß
Philip



Den Brief zurückschicken und schreiben das er es nicht nachvollziehen kann wer an diesem Tag gefahren ist, da sein Auto "belegbar" bei Ebay Inseriert war und auch verkauft wurde. ..


Und dann würde ich erstmal abwarten. Bei Geldstrafen wird dann meistens fallen gelassen und es kommt niewieder ein Brief zurück, bei Punkten .. hmmmm .. Weiss ich nicht. :/

Du bzw. ihr werdet nicht einfach so Fatenbuch schreiben muessen, das geht nicht ganz so einfach..

Ich würde wiegesagt erstmal das hinschicken und abwarten.


sKy
  • Themenstarter
sKy's Polo 6N

naja es ist ja nicht nur eine Geldstrafe sondern auch noch Punkte und Fahrverbot im Spiel.

Und in diversen Foren wird einen regelrecht Angst gemacht, die Straftat nicht zuzugeben/anzunehmen. Was ich aber in dem Fall unfair fände, da mein Vater defintivi nicht Fahrer des Fahrzeugs war.

Und da einige Leute da waren zum Anschauen und Probefahren wird es wohl schwierig sein, rauszufinden wer davon es war, vor allem vielmehr wir von niemanden (ausser letztendlich dem Käufer) irgendwelche Unterlagen haben, wie Führerschein, Personalausweis usw.

Vllt sollte man doch bei jeder Probefahrt alles notieren um sowas in Zukunft zu vermeiden :(

nun gut man kann dem Fahrer ggf ja auch keine Schuld als solches unterstellen, vllt hat er die Messung gar nicht mitbekommen.



Okay ich meine das Besitzer und Fahrer sogesehen bestraft werden können ...
Dein Vater stand denke ich zu der Zeit noch im Brief als Halter und selbst wenn er nicht gefahren ist kann er mit einer Strafe rechnen .

Oder sehe ich das falsch ?


bin zwar kein Experte, aber seh das einfach so:
nur weil dein Vater nicht sagen kann wer genau das Auto gefahren ist, heißt das ja nicht das er die Strafe auf sich nehmen muss. Es ist wohl eindeutig, dass er es nicht selbst war, also ist der Rest Arbeit der Polizei.
Ich würd einfach alles ausdrucken was ich habe (E-Mail, Inserate, sms, Tel-Nr. von Gesprächen,...) und denen übergeben.

so seh ich das mit logischem Menschenverstand, verbessert mich wenn ich mich irre.

der Halter wird ja nur bestraft, wenn etwas am Auto ist (zB. abgefahrene Reifen) oder er jemand ohne FS fahren lässt, soweit ich weiß.


gelöschtes Mitglied

    Richtig, der Halter hat nichts zu befürchten nur weil so ein Depp meint er müsste sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten.

    Schickt das Ding zurück mit einer ausfürlichen Begründung und auch eine Bestätigung das du in ner Übeung warst zu der Zeit und fertig


    Mach es so wie ich es gesagt habe, mit dem schreiben und dann abwarten.


    denk auch nicht dass deinem dad da was passieren wird....

    die können ja auch das bild vom fahrer mit deinem dad vergleichen, da lässt sich ja eindeutig feststellen ob ers war oder nicht.


    für die zukunft würd ich mir aber immer ne kopie vom führerschein und perso von den "probefahrern" machen/geben lassen, sowie datum und uhrzeit aufschreiben, nur zur sicherheit


    sKy
    • Themenstarter
    sKy's Polo 6N

    naja das werde ich nun auch tun und nie wieder jemanden alleine eine Probefahrt machen lassen -.-*



    gelöschtes Mitglied

      Im zweifelsfall für den Angeklagten

      Einspruch einreichen, alles andere ist ja belegbar wie du sagtest.. davon wirst du nichts mehr hören..


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