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60/40 Fahrwerk

steffel
  • Themenstarter

Eine Frage, habe gestern beim Tüv angerufen wie es aussieht bei 195/45/15 et37 7j Felgen ein 60/40 Fahrwerk einzubauen. Da meinte der Prüfer dass es beim Polo problematisch ist, da man bei der Scheinwerferkante tiefer als 50cm kommt, nämlich auf ca. 46cm und die restbodenfreiheit von 8cm beachten muss. Habe zwar einen Tüv Prüfer der alles einträgt eigentlich aber jetzt bin ich stutzig geworden, berichtet mal von eurem 60/40 mit der Kombination zwecks Eintragung und evtl. schleifen im radhaus oder so. habs da Probleme?
LG Stefan



gelöschtes Mitglied

    ich würd ja mal die suche benutzen.

    da gibt es keine probleme


    Zitat:

    Da meinte der Prüfer dass es beim Polo problematisch ist, da man bei der Scheinwerferkante tiefer als 50cm kommt, nämlich auf ca. 46cm und die restbodenfreiheit von 8cm beachten muss


    1. Du kommst nicht unter 50cm (Gilt nicht Scheinwerferunterkante sondern Unterkante Reflektor...sind bei mir mit 60/40 53cm vom Boden)

    2. 8cm muss man zum Boden haben...sagt der TüV. Die Dekra will ab und zu auch mal 12cm, andere wieder nur 7cm.

    Hintergrund: Es steht nirgends im Gesetz geschrieben das die und die Bodenfreiheit einzuhalten ist.
    Du kannst im endeffekt dein Auto so tief legen wie du willst, solange du die 50cm Lichtaustrittsunterkante einhälst wenn dein Auto nach Bj88 oder so ist und es nirgends schleift!
    Diese cm-Vorgaben sind allgemeine Absprachen. Kein Gesetz!

    Kurz um: Bau nen 60/40 ein und ab dafür



    gelöschtes Mitglied

      Die Bodenfreiheit mit

      8cm zu festen und
      7cm zu beweglichen Teilen ist einzuhalten

      Steht sogar im Gutachten von Fahrwerken

      Das ist gesetz, mehr oder weniger

      nix mit tiefer wie man will


      steffel
      • Themenstarter

      Des hört sich schonmal gut an sonst hätte ich ja ein gewinde wieder rein gemacht. Top, und schleift da was wegen der Rad reifen Kombi? 195/45/15 7j et35 ist nix aussergewöhnliches, ausserdem denke ich jeder 2. hat 60/40. Will auch nix am radhaus machen.


      steffel
      • Themenstarter

      @ noname86 hast du die gleiche radreifenkombi?


      also ich hab vorgestern erst mein gewinde tiefer eintragen lassen...ich hab den tüver extra gefragt wie die lichtaustrittskante gemessen wird.

      der sagt das is einheitlich ab der scheinwerferunterkante...da is eigtl jeder polo mit 60/40 fahrwerk drunter....

      ich auch, drum bin ich zum andern tüv, der hats nicht gemessen^^

      ansonsten gibts bei der rad/reifenkombi keine probleme


      gelöschtes Mitglied

        ich war mit der kombi weit drüber

        gemessen wird auch nich scheinwerferunterkante sondern lichtaustrittskante

        selbst wenn es tiefer eingetragen ist , kann die fahrt bei jeder kontrolle sofort vorbei sein


        ich hab 2 tüv prüfer gefragt und die haben beide unterkante scheinwerfer gemessen...find ich auch voll auffig...

        wenn ichn blatt papier aufn scheinwerfer leg und mess, wo das licht austritt bin ich genau bei 50cm....scheinwerferkante hab ich halt jetz 47cm...



        gelöschtes Mitglied

          deswegen ist es mit angels oder power looks einfacher tiefer zu kommen

          bodenfreiheit sollte natürlich auch noch einwandfrei sein


          Mein TÜVer damals war etwas Anti-Tuning eingestellt und hat auch gemessen. Er meinte bei meinem 60/40 Bilstein, dass es hart am Limit wäre mit dem Scheinwerfer. Das hat mich etwas erschrocken, weil ich nicht damit rechnete ( wenn man hier in der Galerie so manchen mit 80 oder 100 an der Vorderachse liest).

          Habs aber anstandslos eingetragen bekommen und wurde in einer Polizeikontrolle nie danach kontrolliert. Ach ja, ich fahre 185/55 14, gehe mal davon aus, dass die sich im Reifenumfang nicht viel geben werden...


          steffel
          • Themenstarter

          Ja hast du auch gleiche et und felgenbreite (7j et 35). Also Krieg ich das auf jeden Fall hin dass nix schleift usw.? Eintragen mach ich mir bei unserem tüv keinen kopf jeder geht zu dem die kommen 200km hier her gefahren um was von dem eintragen zu lassen.

          Mal anders gefragt wenn ich angehalten werde und irgendwas am Auto gefällt den cops nicht, es ist aber trotzdem eingetragen können die doch eigentlich mal nix machen oder? So seh ich des, un solange alles eingetragen ist wird sich auch keiner aufpissen und mitm Meter zum nachmessen hinstellen.

          Werd jetzt ein ap, vogtland oder weitec bestellen in 60/40 und kein gewindefahrwerk mehr. Welches von denen ist eins dass sich nicht soviel setzt, bzw. Ganz kurz eins dass ganz gut ist?


          Finger weg vom Vogtland..Hatte als erstes das Juniorkit drinne, das angeblich 60/40 sein sollte. Waren komischerweise aber Federn mit einem Gutachten von 50mm Federn. Die Marken-Industriestoßdämpfer waren bereits nach einem halben Winter hin und haben mir 2 Winterreifen ruiniert...

          Und mit dem Bilstein gehts gutes Stück tiefer.

          Meine Empfehlung: Bilstein B10 60/40, habe etwas um die 450 bezahlt, ist hart, aber bei 60mm normal. Im Vergleich zum Vogtland Welten! Investiere das Geld.

          Bezüglich Polizei: Doch, sie können eine Eintragung in Frage stellen und eine erneute Vorführung beim TÜV anordnen. Dann must du mit dem neuen TÜV-Bericht wieder zur Polizei...Wird in der Regel aber nur gemacht, wenn der Polizist einen Verstoß gegen Zulassungsordnung sieht ( eingetragenes Xenon ohne SRA z.Bsp.)...


          gelöschtes Mitglied

            Wenn du ein KW oder Weitec 60/40 bestellst sind das auch Federn mit einer Tieferlegung von ca 50mm

            Hat also nichts mit Vogtland zu tun.

            Weitec ist auch der Beweis das 60 tief nicht knüppelhart bedeutet

            Was haben kaputte stoßdämpfer mit deinen Winterreifen zu tun?


            Hat zwar etwas gedauert, aber hey:

            Zitat:

            Die Bodenfreiheit mit

            8cm zu festen und
            7cm zu beweglichen Teilen ist einzuhalten

            Steht sogar im Gutachten von Fahrwerken

            Das ist gesetz, mehr oder weniger

            nix mit tiefer wie man will


            Gesetz ist es eben nicht. Es ist eine Absprache unter den jeweiligen Prüfstationen. Inzwischen stehts halt auch teilweise in den Gutachten der Fahrwerke drin weil, oh wunder, die Gutachten mit vom TüV, GTÜ,KÜS,Dekra,usw, erstellt werden bzw abgesegnet.
            Maßgeblich ist aber bei Fahrzeugen ab BJ 88, meine ich, die Lichtaustrittskante.
            Hast du ein altes Fahrwerk mit dem orginal Gutachten steht da nix von 8cm Bodenfreiheit.
            Wenn du dafür sorgst, das die eingehalten wird und nix im Fahrbetrieb schleift(Also beim Einfedern oder wenn hinten voll beladen) kann einem jeder Prüfer das eintragen. Ob er es macht ist dann eine andere frage.
            Mein bekannter fährt ein Kadett C Coupe...der Wagen ist BJ 77 und extrem tief. Legal und eingetragen. Und es kann ihm keiner was!

            Zu der Reifenkombi:
            habe 7x5x16 et35 mit 195/40R16 drauf gehabt. Das ist schon stark an der Grenze des fahrbaren, wenn du möglichst wenig am Auto machen willst.
            Jetzt ist 195/45R15 auf 6x15 ET30(Et45 + 15mmSpurplatten) drauf und passt sehr schön. Bei mir sind nur die Kanten im Radhaus umgelegt und die Radhausschalen fehlen rund herum. Nix gezogen oder so.

            Zu den Federn:
            Wie viel mm jetzt die Federn haben ist ja letztlich egal. Es werden die Federn laut Gutachten eingetragen und bei mir wurde jedesmal die aktuelle Fahrzeughöhe gemessen und eingetragen. Somit kannste auch mit eingetragenen 50mm Tieferlegung rumfahren, obwohl eine 65mm(sag ich mal) real vorhanden ist. Solange die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughöhe passt, juckt das eigentlich keinen.


            gelöschtes Mitglied

              Jeder Polizist kann deinen Opel Freund ans Bein pissen.

              Wenn er tiefer als die 7bzw 8 cm ist dann können sie ihn schon wegen Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs still legen. Was im Ernstfall dabei raus kommt ist eine andere Sache. Sie können das und punkt.

              Diese 7 bzw 8cm sind mehr oder weniger schon längst Gesetz sonst würden sie ja in den Gutachten nicht erwähnt werden.

              Wenn man ein Fahrwerk eintragen lässt dann trägt der Prüfer eigentlich das ein was im Gutachten steht.

              "Tieferlegung mit Federn bla bla, Absenkung des Fahrzeugs um ca 50mm"

              Ob das nachher 50,40 oder 60 sind interessiert keinen .

              Das es nicht nur um die Lichtaustrittskante geht sollte jedem klar sein.
              Es gibt wesentlich mehr Punkte zu beachten damit eine Tieferlegung eingetragen werden kann

              höhe Kennzeichen, Nebelscheinwerfer,Blinker,Nebelschlussleuchten,Anhängerkupplung ud und und.

              Auch ein alter Opel wird dadurch nicht legal


              Jetzt musst du mir aber auch raussuchen wo im der STvO steht das es so und so viel cm sein müssen.
              Gutachten interessieren jetzt hier nicht. Mir gehts um den Gesetzestext. Das die Rennleitung jedem ans Bein pissen kann ist klar. Was nachher dabei rauskommt ist eine andere Sache! Rumkacken kann jeder. Halbwissen verbreiten auch...


              gelöschtes Mitglied

                Es gibt keinen Gesetzestext wie im Ösiland aber

                Quelle Wikipedia:

                Mindestbodenfreiheit

                In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit.

                Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

                (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

                1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
                2. [...



              • (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

                Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

                Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

                Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Kunststoff) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.

                In Österreich hat das Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine gleichlautende Zulassungbestimmung verbindlich in Kraft gesetzt mit der Verordnung 190500/8-II/B/5/00 vom 3. August 2000.
                Mindestabstände [Bearbeiten


              • Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:
                • Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
                • Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
                • Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
                • Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
                • Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
                • Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
                • Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
                • Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
                • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
                • Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
                • Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
                • Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

                Spätestens hier sollte klar sein das einem immer ans Bein gepisst werden kann, und die grünen auch damit durch kommen


              • Zitat:

                Was haben kaputte stoßdämpfer mit deinen Winterreifen zu tun?


                Kaputter Stoßdämpfer => keine ausreichende Dämpfung=> Hüpfendes Rad, was auf Dauer zu einer Unwucht im Reifen führt...Mein Rad lief einfach nimmer rund, die Achse hat vibriert und gepoltert...


                gelöschtes Mitglied

                  Als wenn das Rad so lange in der Luft bleiben würde das es langsamer ist beim aufkommen als die tatsächliche Geschwindigkeit. Im Leben nicht.

                  Aber wer meint er muss mit so kaputten Dämpfern noch so schnell fahren das die Räder in der Luft hängen, dem ist eh nicht mehr zu helfen


                  Wenn du meinst es besser zu wissen, dann bitte. Der Stoßdämpfer war keine 6 Monate alt, als ich entdeckte, dass er undicht ist.Im herbst eingebaut und beim Wechsel auf Sommerreifen gesehen...

                  Ist auch wurscht, glaub was du willst, ich weiß es in diesem Falle besser...


                  gelöschtes Mitglied

                    Sorry aber es ist ein riesen Unterschied ob der Dämpfer nur feucht ist oder defekt.

                    Bist du schonmal einen Wagen gefahren bei dem die Dämpfer wirklich kaputt waren? Unkontrollierbarkeit und Seekrankheit sind die Ergebnisse.

                    Wenn du erst beim wechsel auf Sommerreifen entdeckt hast das er wohl defekt ist, dann kann da noch garnichts bemerkbar sein. Wenn ein Dämpfer auf ist, das sogar ein Rad so oft und dermaßen abhebt das der Reifen im Arsch geht muss der Wagen unkontrollierbar sein.

                    Sehr unglaubwürdig wie ich finde


                    Zitat:

                    Bist du schonmal einen Wagen gefahren bei dem die Dämpfer wirklich kaputt waren? Unkontrollierbarkeit und Seekrankheit sind die Ergebnisse.


                    VW T4, 230 tkm, erste Dämpfer, alle im Sack...Nur noch Federn hatten ihren Job gemacht...

                    Wenn nur ein einziger Dämpfer im Ärmel ist, sodass das Rad "hoppelt", merkst du keine Seekrankheit. Die restlichen sind ja noch in Ordnung. Seekrank wirst du erst, wenn alle im Eimer sind...

                    Mal ne kleine Lehrstunde: Ein Stoßdämpfer sorgt dafür, dass das Rad am Boden bleibt. Ist dieser aber defekt, kommt er seiner Aufgabe nicht mehr nach. Das Rad hat keinen permanenten Fahrbahnkontakt mehr, Radlager und Reifengummi müssen leiden. Die Traktion geht flöten, das Rad beginnt zu hoppeln. Durch dieses Hoppeln bilden sich Auswaschungen am Reifen sowie erhöhter Verschleiß, der jedoch nicht gleichmäßig über den Reifen verteilt ist. Du fährst dir den Reifen eckig. Wenn nun ein tadelloser Stoßdämpfer verbaut wird, so ist der Bodenanpressdruck durch den Stoßdämpfer wieder gegeben und du merkst erst jetzt, dass dein Reifen einen Schalg hat. Doch dann ist es zu spät und der Reifen muss ausgetauscht werden. Im Übrigen zeigt sich die Unwucht im Reifen an der Vorderachse durch vibrieren in der Lenkung und einem sehr unangenehmen Fahren, während du an der Hinterachse ein lautes Wummern erhälst. ( Hatte den Reifen im Folgewinter erst an der Vorderachse montiert, und anschließend bis zum neuen Reifen wieder an die Hinterachse ummontiert, weil vorher nicht fahrbar)

                    bezüglich der feuchten Stoßdämpfer:

                    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


                  • "Alarmstufe ROT gilt, wenn der Stoßdämpfer Öl verliert..."

                    Aber nach deiner Aussage ist er ja dann nur etwas feucht.Glaub du nur, was du willst.Gerne auch an meine Unglaubwürdigkeit..Ich hatte das Thema Stoßdämpfer lange genug in den Maschinenbauvorlesungen, habe genug mit Motorsport zu tun und habe zudem eigene Erfahrungen gemacht...


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