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Schnäppchen gemacht :)

Limpi
  • Themenstarter
Limpi's Polo 6N

Hab gerade ein Schnapper geschossen
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300562762469&var=600015829543&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)

Kann der vom Kaufvertrag zurück treten oder muss der mir das Sofa für den Preis liefern?



Eigentlich muss er es dir verkaufen weil sohnst hätte er sich ein Mindesgebot ein seine Autktion einbauen müssen.


Limpi
  • Themenstarter
Limpi's Polo 6N

Das war Sofortkaufen



Ps: Mindestpreis/gebot gibt es nur bei Fahrzeugen


Limpi
  • Themenstarter
Limpi's Polo 6N

Hat denn noch niemand von euch Erfahrungen mit solchen Superschnäppchen gemacht? Kann der vom Kauf auf irgendeine Art und weise zurücktreten?

Ich mein, ich nehm mir auch nen Rechtsanwalt wenn ers versucht, wozu hat man denn ne Rechtschutz


Eigentlich muss er dir das Liefern,ich mein ist ja ein Kaufvetrag und soweit ich weiß kann der "ohne" nicht einfach nein sagen.

Hast auch wegen den Farben,die mal kontaktiert?

Ich persöhnlich hab da jetzt keine erfahrung damit


Limpi
  • Themenstarter
Limpi's Polo 6N

Nö hab ich nicht kontaktiert
Dann hätten die ja den Preis evtl noch geändert


Wir hatten mal einen ähnlich Fall mit Alufelgen... da ging es Wochenlang hin und her, zwischendurch wurden sie aus der Garage geklaut und sonst noch was. Als wir mit nem Anwalt gedroht haben ging es dann langsam seinen Weg und wir haben die Felgen bekommen. Also nicht belabern lassen, es ist schließlich ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen euch zustande gekommen.

Glückwunsch


gelöschtes Mitglied

    Sein Fehler --> Dein Glück..



    gelöschtes Mitglied

      Rechtsverbindlicher Kaufvertrag, zumal er sogar gewerblicher Händler ist.
      Du bekommst die Couch für 2,90€. Fakt!


      Richtig gut. Kannste deinen Gästen immer schön auf die Nase binden, dass das Sofa, auf dem sie sitzen, € 2,90 gekostet hat.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        es ist schließlich ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen euch zustande gekommen.


        Wieso wurde dann der Kaufvertrag vom Ferrari der bei ebay für 1,- verkauft wurde für ungültig erklärt ? Es gab noch weit aus mehr Angebote die nacher für ungültig erklärt wurden

        Also ganz sicher seien kann er sich nicht....


        MfG


        boah krass!

        hab grad erst gesehen das die gleiche Couch im Sofort-kauf (nur ) 2999,- kostet.

        für 2,90,- haste ja nen richtiges schnäpchen gemacht.

        herzlichen glückwunsch!



        GEIL ALTER da hattest du glück schau mal der hat den gleichen artikel wieder eingestellt doch dieses mal ist das komma 2 stellen dahinten 2.999,00 €
        hahahahh

        viel gück das du es bekommst zu 2,90 schöner tippfehler der trottel
        http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300562855264&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)


        Schreib dem Mann doch, das ihm wohl ein Fehler unterlaufen ist, man sieht doch das er neu dort ist. Vllt lädt er dich zu einem kalten Bier ein.

        Denn bekommen wirst du das Sofa nicht, siehe §119 BGB

        Am Rande finde ich es sehr schade, so auf den eigenen Vorteil fixiert zu sein und wohl kein Tröpfchen Menschlichkeit in sich zu tragen. Es ist ja offensichtlich das es kein Schnäppchen ist, sondern ein Fehler des Verkäufers.


        btw: §119 BGB
        Zitat:


        Anfechtbarkeit wegen Irrtums
        (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

        (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


        Wortlaut der Mail:
        Sehr geehrtes eBay Mitglied, Ich weise sie freundlichst darauf hin, dass Sie das Mobilfunkgerät viel zu günstig verkauft haben Sie können aber Ihr Angebot auch nach Verkauf noch zürückziehen, erklären Sie nach §119 BGB Ihr Angebot für nichtig (Es handelt sich offensichtlich um einen Erklärungsirrtum, Sie haben sich ja beim Einstellpreis/Sofort Kaufen Preis vertippt!) und stellen Sie den Artikel neu ein!


        gelöschtes Mitglied

          dazu muss man nichts weiteres mehr sagen


          gelöschtes Mitglied

            Was ist daraus geworden?


            Problem ist halt das es ein "Offensichtlicher Tippfehler" ist darum kann der Verkäufer es zurückziehen.

            Wen es eine Auktion wäre sehe es anders aus!

            Gruß


            gelöschtes Mitglied

              Sowas hatte ich neulich als Verkäufer...Fehler von ebay.. den Artikel durfte ich dann nochmal reinstellen obwohl jemand den Artikel fürn Euro gekauft hat


              gelöschtes Mitglied

                Zitat:

                Rechtsverbindlicher Kaufvertrag, zumal er sogar gewerblicher Händler ist.
                Du bekommst die Couch für 2,90€. Fakt!


                Mit verlaub das ist quatsch, trotz Kaufvertrages, ausserdem gibt es immer! ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag und dies gilt für beide Seiten, einfach mal das BGB vornehmen, dort steht alles drin.


                Wenn der Verkäufer einräumt das es sich um einen Erklärungsirrtum handelt, hast du als Käufer kein anrecht auf die Ware oder Schadensersatz.

                Kann der Verkäufer nun glaubwürdig nachweisen das es sich um einen Fehler handelt ist es legitim, das er die Ware nicht aushändigen muss. Immerhin sollte jedem klar sein, das eine Fabrikneue Couch keine 2,50 wert ist. Darüber gibt es ebenfalls schon unheimlich viele Urteile in deutschland zum nachlesen.


                Limpi
                • Themenstarter
                Limpi's Polo 6N

                Ja, aber das Ding ist doch, wenn der das Angebot einstellt kommt vorm einstellen immernoch die Seite "Überprüfen Sie ihr Angebot". Somit hätte er die Möglichkeit vorm einstellen gehabt, das Angebot zu überprüfen....


                gelöschtes Mitglied

                  Zitat:

                  Ja, aber das Ding ist doch, wenn der das Angebot einstellt kommt vorm einstellen immernoch die Seite "Überprüfen Sie ihr Angebot". Somit hätte er die Möglichkeit vorm einstellen gehabt, das Angebot zu überprüfen....


                  Ja klar Christian, deswegen sagte ich ja, das der Verkäufer dich darauf Aufmerksam machen darf, das es sich um einen Fehler handelt, er aber auch davon gebrauch machen kann, Rechtskräftig dagegen vorzugehen und genau hier kommt der von dir angesprochene Punkt. Denn ab hier muss der Verkäufer beweisen (wie auch immer..) das es sich nachweislich um eine Fehlbedienung oder sonst was handelt. Aber ganz im ernst, sollte der verkäufer dich kontaktieren mit dem Hinweis das er einen Fehler gemacht hat, bietet es sich an dem Verkäufer entgegen zu kommen und sich irgendwo preislich in der mitte zu treffen, somit hat man dennoch sein Schnäppchen und der Verkäufer hat dementsprechend auch etwas davon und beide sind zufrieden


                  gelöschtes Mitglied

                    Zitat:

                    Ja, aber das Ding ist doch, wenn der das Angebot einstellt kommt vorm einstellen immernoch die Seite "Überprüfen Sie ihr Angebot".


                    Dazu muss ich anmerken, das Ebay da auch anscheinend Bugs in der Software hat.
                    Ich habe kürzlich ein Handy ab 1,00 € versteigert.
                    Jeder der öfter was verkauft, weiß nun das ein Sofortkauf extra angeklickt und die Höhe eingetragen werden muss.
                    Beides habe ich nicht getan.

                    Nach Start der Auktion stand dort aber 1,00 € Sofortkauf sowie auch 1,00 € Startgebot zur Verfügung.

                    Innerhalb weniger Sekunden war das Handy verkauft.
                    Gott sei Dank konnte ich den Verkäufer davon überzeugen, das es ein Fehle von ebay war.
                    Ebay selbst hat mir umgehend die Gebühren erstattet und die neue Auktion kostenfrei ermöglicht.


                    gelöschtes Mitglied

                      Was ist nun draus geworden?




                      und nochmal
                      Ist wahrscheinlich einfach nichts draus geworden und das Ganze hat sich verlaufen.


                      Hast du die Couch jetzt eig. bekommen oder nich?






                      Dann mach ich Mal mit


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