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Habe Kumpel ohne Schein fahren lassen. Welche Strafe?

MarcoVW
  • Themenstarter
MarcoVW's Polo 2F

Hi,

ich hab heute was sau dämliches gemacht.

Ich war mit einem Kumpel auf'm Baumarktplatz und wir haben eine geraucht.

Dann meinte er ich sollte Ihn doch mal rückwarts einparken üben lassen.

Ich Idiot habe natürlich ja gesagt. Er grade am
fahren und schon waren die Grün Weissen da.

Mein Kumpel hat ja blos leider kein Schein, es wurde also ein Anzeige gegen uns beide
eingeleitet.

Jetzt frage ich mich blos was für eine Strafe auf mich zukommt. Ich meine er i



kommt drauf an ob du noch in der Probe bist


Er bekommt eine Strafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Ich habe damals für Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Roller, eine Geldstrafe von 120€/Aufbauseminar, und Punkte bekommen.

Ob das beim Auto gleich ist weiss ich nicht.



grashalm
  • Administrator
  • polotreff.de Team
grashalm's Polo 6N

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  • viel Glück wünsch ich da schon einmal!


  • Nabend,

    wenn ihr auf einem Privatgelände wart, dann kann euch die Polizei doch garnichts.

    Im Einverständnis mit dem Geschäftsleiter des Baumarkts, darf man dies soweit mir bekannt ist?!

    Am besten du gehst morgen mal dahin und fragst nach, ob er dir für den Tag eine bestätigung schriftlich gibt, wo drin steht das ihr da fahren durftet.

    Den wisch legst du der Polizei vor, dann können die auch nichts machen, da Privatgelände.

    Gruß
    Chris


    grashalm
    • Administrator
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    grashalm's Polo 6N

    Zitat:

    Den wisch legst du der Polizei vor, dann können die auch nichts machen, da Privatgelände.


    das ist falsch, da dieses bestimmte Privatgründstück "für den öffentlichen Verkehr zugänglich ist".


    Dabei kommt es doch aber meines Wissens drauf an, ob der Parkplatz eine Schranke besitzt oder nicht?

    Viele besitzen ja Schranken aber benutzen sie nur nicht, wenn in diesem Fall auch vor Ort eine war, sie nur nicht geschlossen war und sie dadurch zugang auf den Parkplatz hatten, dürfte doch nichts passieren?!

    Gruß
    Chris


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      das ist falsch, da dieses bestimmte Privatgründstück "für den öffentlichen Verkehr zugänglich ist".


      Richtig ... ist das Gelände nicht explizit abgesperrt oder für Leute die da Parken wollen außerhalb geschäftszeiten dann ist es öffentlich also kann die Polizei hier was machen


      grashalm
      • Administrator
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      grashalm's Polo 6N

      Zitat:

      Dabei kommt es doch aber meines Wissens drauf an, ob der Parkplatz eine Schranke besitzt oder nicht?


      ja eben!
      Ich wette, dass der Baumarktparkplatz keine Schranke hatte, die geschlossen war. Also: öffentlich zugänglich und damit strafbar.



      Aber falls eine Schranke vor ort ist, diese nur nicht an dem Tag geschlossen war, nicht oder?


      grashalm
      • Administrator
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      grashalm's Polo 6N

      Offene Schranke = öffentlicher Verkehrsraum = Straftat.
      Selbst der Hinweis (oder eben der fehlende Hinweis) "Hier gilt die StVO" ist obsolet.


      Ok dann hab ich garnichts gesagt


      MarcoVW
      • Themenstarter
      MarcoVW's Polo 2F

      Es war ein öffentlicher Parkplatz. Jeder kann da drauf. Mein Kumpel hat ja kein Schein, das Auto gehört mir und hab seid ca 4 Jahren den Schein und bin habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen. Ausser vieleicht mal falsch parken.
      Hoffe die Strafe wird nicht zu hoch.


      gelöschtes Mitglied

        abwartenwas jetzt kommt dann wirst du es sehen


        Mit einem GUTEN Fachanwalt für Verkehrsrecht kommst Du da raus!


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