Hallo
Ich habe ein Stylingpaket für meinen Polo geholt...
Jetzt hab ich alles dran und ich weiss nicht wo ich das Nummernschild vorne hinmachen soll...
Wo würdet ihr es hinmachen?
Und noch eine Frage zu der Beleuchtung des hinteren Kennzeichens, wie soll ich es beleuchten? Mit der Golf IV Kennzeichenmulde? Oder wie kann ich es noch machen?
mfg
würd einfach mal sagen: vorne in die nummernschildmulde wennde keine hast entweder an die stelle wose war oder ins grosse gitter! hinten : naja wenns schild nach unten setzt musstes au beleuchten würd da au ne g4 mulde reinmachen! oder einfach an der heckklappe lassen sieht einfach noch am schönsten aus
Hinten hab ich es ja noch auf der Heckklappe aber durch die Schürze ist die Beleuchtung weg..
wieso! haste zu gemacht?
Nein, die neue Stoßstange hat keine Löcher drin für die Beleuchtung woltle ich eigentlich auch nicht machen...
Zu dem Nummernschild vorne: Ich hab mir auch das Stylingpaket geholt und du musst sie vorne an den Stoßfänger schrauben, so hab ichs gemacht. Ich finde da siehts am besten aus. ZU der Beleuchtung: schneid dir doch einfach hinten Löcher rein und setzt die Beleuchtung hinten rein, so einfach ist das.
Hat jemand noch eine Idee, zu der Beleuchtung hinten?
Kann ich mein Nummernschild einfach vorne hinter der Scheibe lassen? Oder gibt das Krach?
hätt da ne schöne idee, ist aber leider verboten...
hab mir ne schöne LED leiste gebastelt und davon ne matte plexiglasscheibe gebaut... es gibt da tüv-prüfer, die das nicht interessiert, aber wenn man noch probezeit hat, sollte man es z.b. nicht riskieren... gibt nur mecker wenn die bullen es genau nehmen...
oder einfach die orgi-kennzeichenleuchten nach unten in die schürze setzen...
ne, das gibt ganz doll ärger, das muss vorne an der stoßstange befestigt sein und es muss mindestens 10 cm bodenabstand haben
So sieht es aus
Wohin mit der Beleuchtung`?
es muss 20 cm vom Boden weg sein.
Siehe §60(2) StVZO:
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen...darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm ... über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen...
aha! ist ja interessant... mein tüvman und mein dekraman meinten 10cm... da sieht man mal wieder wie wenig ahnung alle haben... die polizei erzählt einem bestimmt auch wieder was anderes.. wie z.b. 40 cm... lol
bei dir die kennzeichenbeleuchtung da ein, wo sonst auch die originale sitzen würde... gibt am wenigsten mekker..