Hallo,
Muss ich, wenn ich meinen heckscheibenwischer entferne ihn austragen lassen, und bekomm ich es überhaupt vom TÜV abgenommen?
Ich weiß diese Frage wurde schon des öfteren gestellt, jedoch habe ich in den ganzen Themen keine klare Antwort gefunden, einmal heißt es, man muss ihn dran lassen, wo einer war gehört einer hin. Dann wiederum heißt es, wenn man 2 Ausenspiegel hat, braucht man ihn nicht, oder man kann ihn einfach entfernen, und muss ihn nichtmal austragen lassen, weil er nicht eingetragen ist, und ich zb. ein Radio, wenn ich es ausbaue auch nicht austragen lassen muss.
Also bitte, wenn ihr euch sicher seid, dann antwortet bitte, ich will mir sicher sein dass ich es abgenommen bekomme, wenn ich ihn entferne.
Mfg
ich hab meinen auch entfernt und als ich beim tüv war wegen tüv halt^^
hat der prüfer nichts gesagt dazu.
Hatte da vor wenigen Monaten mit einem User schon die Diskussion. Er fragte dann bei sich in der Stadt beim TÜV nach und bekam diese Antwort:
Zitat:
Hallo Herr *****
Heckwischer entfernen ist zulässig.
Nach Ausbau dürfen keine scharfen Kanten entstehen, also glattflächige Abdeckung wählen.
Eintragung bzw. TÜV Abnahme ist nicht erforderlich.
Mit Wischer ist die Sicht allerdings besser.
Mfg
Fred T.
TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG
TÜV Station Norderstedt
ich kenne leute die haben deshalb einen mangel beim tüv bekommen^^ aber wenns verchweisst(gecleant) is fälls eh keinem auf^^
ich würds auch niche intragen lassen!
mfg
Also beim letzten Tüv besuch hat mir der Tüv Prüfer gesagt das er mein Auto nicht mehr so abnehmen dürfe weil der Heckwischer nicht mehr vorhanden ist. Laut EG-Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug mit Heckwischer so gebaut worden und deshalb ein erklärbarer Mängel.
Als ich ihn fragte ob ich ihn nicht einfach austragen könnte meinte er das es zu spät ist da neue Gesetzestexte rausgekommen sind und ein zurück datieren nicht möglich ist und alles im Zentralregister Köln registriert wird was er mir auch am Computer gezeigt hat.
Ob sich in der zwischenzeit wieder was geändert hat kann ich nicht sagen. Ich habe jetzt wieder einen Heckwischer und will ihn auch nicht mehr missen.
Zitat:
Also beim letzten Tüv besuch hat mir der Tüv Prüfer gesagt das er mein Auto nicht mehr so abnehmen dürfe weil der Heckwischer nicht mehr vorhanden ist. Laut EG-Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug mit Heckwischer so gebaut worden und deshalb ein erklärbarer Mängel.
Als ich ihn fragte ob ich ihn nicht einfach austragen könnte meinte er das es zu spät ist da neue Gesetzestexte rausgekommen sind und ein zurück datieren nicht möglich ist und alles im Zentralregister Köln registriert wird was er mir auch am Computer gezeigt hat.
Zitat:
Also beim letzten Tüv besuch hat mir der Tüv Prüfer gesagt das er mein Auto nicht mehr so abnehmen dürfe weil der Heckwischer nicht mehr vorhanden ist. Laut EG-Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug mit Heckwischer so gebaut worden und deshalb ein erklärbarer Mängel.
Als ich ihn fragte ob ich ihn nicht einfach austragen könnte meinte er das es zu spät ist da neue Gesetzestexte rausgekommen sind und ein zurück datieren nicht möglich ist und alles im Zentralregister Köln registriert wird was er mir auch am Computer gezeigt hat.
FAKT (hatten wir aber schon 100 mal):
Nach EU-Recht ist die entfernung ohne Austragung nur dann möglich wenn das Fahrzeug der Baureihe nicht Serienmässig damit Ausgestattet wurde.
Andernfalls beim TÜV Austragen lassen, aber hierzu müssen 2 Aussenspiegel vorhanden sein.. dann ist dies aber auch nur noch eine Formelle Sache und Rechtmässig..Was der eine TÜV sagt heißt nicht das es die anderen nicht interessiert.. von dem begrenzten denken sollte man langsam mal herunterkommen..