Hallo Leute,
ein Kollege wurde Mitte Januar geblitzt - war bei einem neuen 50er Schild wo vorher mal 70 war. Aus Gewohnheit hatte der Kollege laut seiner Aussage noch so um die 75 - 80km/h drauf.
Bis Dato ist wohl noch kein Strafzettel angekommen. Ich habe schon im Netz recherchiert aber werde aus dem §-Wirrwarr auch nicht Schlau.
Zum einen heißt es Verjährung nach 3 Monaten - zum anderen kann diese Verjährung durch interne Bearbeitung wohl irgendwie wieder aufgehoben werden.
Hat jemand Ahnung ob da noch was kommen kann? Er will endlich wieder ruhig schlafen
Zitat:
Hat jemand Ahnung ob da noch was kommen kann? Er will endlich wieder ruhig schlafen
Also ich hab mal was von einer Verjährung nach 6 Monaten gehört...
Wenn bis dahin nichts kam, kann er eigentlich ruhig schlafen...
Es würde aber schon reichen, ihm innerhalb von 6 Monaten bloß zu sagen das er geblitzt wurde - also ohne Bußgeld und so...(reinweg das man geblitzt wurde und das "Verfahren" eingeleitet wird), um das ganze aufrecht zu halten...
Auf Deutsch: Wenn bis jetzt nichts kam, kann er eigentlich wieder ruhig
schlafen....
Hoffe das hilft i-wie...
Soweit ich das weiß verjährt der Anspruch nach 6 Monanten. Also wenn er z. B. am 05.01.2010 geblitzt wurde und bis zum 05.07.2010 nix bekommen hat ist der Anspruch verjährt. Eine interne Verzögerung der Verjährung wäre, wenn die Bußgeldstelle ihm am z. B. 05.04.2010 den Bußgeldbescheid zugestellt hätte. Denn durch die Tätigkeit der Bußgeldstelle wurde die Verjährung gehemmt glaub ich. Also wenn er immer noch nix hat, hat er eig. auch nix mehr zu befürchten.
Mich haben se damals im Dezember 2009 mitm Handy erwischt (jeder macht mal Fehler) und ich habe bis heute nichts bekommen oder gehört. Also von daher fragt man natürlich auch nicht nach
Zitat:
Nur bloss net irgend wie da anrufen / hin schreiben ..
Also ich hab mal was von einer Verjährung nach 6 Monaten gehört...
interne Verzögerung der Verjährung
Ich denke aber mal das dieses Zusprechen eines Knöllchens nach 9 Monaten bestimmt eine höhere Geldbuße voraus ging oder zumindest ein "schlimmer" Verstoß. Ansonsten kann ich mir des echt net vorstellen das jemand nach 9 Monaten noch ein Knöllchen zugesprochen bekommt!
Zitat:
Ansonsten kann ich mir des echt net vorstellen das jemand nach 9 Monaten noch ein Knöllchen zugesprochen bekommt!
Zitat:
Deutschland
Zitat:
Ich werfe mal was in den Raum. Dieses Wort beantwortet oben das
Deutschland
und für sowas arbeite ich (noch)
Werd ich morgen auf jeden Fall gleich machen
Cool, dankeschön.
So der Chef hat gesprochen!
Die Verjährungsfrist bei einem Bußgeldbescheid beträgt 3 Monate!
Das heißt dein Bekannter hat nichts mehr zu befürchten.
Der Neubeginn der Verjährung tritt ein, wenn die Bußgeldstelle intern tätig wurde, dass heißt z. B. eine Betroffenenanhörung in die Wege geleitet hat. Um dies zu erfahren muss Akteneinsicht beantragt werden. Wurde von der Bußgeldstelle keine Maßnahme in die Wege geleitet, zählt der Anspruch als Verjährt!
Das mit der Verjährung wurde gekippt und ist nicht mehr existent... Allerdings kommt in der Regel auch nix mehr!
Zitat:
Das mit der Verjährung wurde gekippt und ist nicht mehr existent
Danke, naja nur kann die Bußgeldstelle machen was Sie will - weil ja keiner nachvollziehen kann was die "intern" noch so alles bearbeiten...
Zitat:
Das mit der Verjährung wurde gekippt und ist nicht mehr existent
Wie meinst das?
Das mit der Verjährung ist geblieben. Wäre doch Blödsinn wenn mein Chef mir noch HEUTE morgen erklärt das die Verjährung 3 Jahre beträgt und dann auf einmal soll se gekippt sein? Des glaub ich net!
Es ist so wie es mein Chef sagt und da dieser Rechtsanwalt ist und wir in der Kanzlei auch einiges an Ordnungswidrigkeitsfällen zu bearbeiten haben muss er es schließlich am besten wissen!
Es ist also so, wie ich in meinem Beitrag geschrieben habe!
Zitat:
z. B. eine Betroffenenanhörung in die Wege geleitet hat.
@Punisher:
Du hättest auch einfach fragen können