Grüße
Ich bin am 22.8 mit 29km/h zuviel geblitzt worden und vergangenen Sonntag mit knapp 40km/h zu viel geblitzt worden (weil ich ein Verkehrszeichen übersehen habe)
Hat von euch schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß wielange ich mich auf einen Führerscheinentzug einstellen kann?
Ich hab dann innerhalb von 4 Monaten 8Punkte gesammelt.
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Da habe ich auch schon nachgeguckt. Aber das ding konnte mir nicht beantworten wielange ich nun zu fuss gehen muss, da es sich schon um meinen dritten blitzer dieses jahr handelt. Und da steht das man unter umständen wenn man mehrmals geblitzt wird auch länger ein fahrverbot bekommen kann. Und meine geschwindigkeitsüberschreitungen waren ja nicht unerheblich
bist du noch in der Probezeit? Waren die alle innerorts?
Nee Probezeit habe ich seit März nicht mehr.
Das mit 40 zu viel war innerorts weil ein 30km/h sehr sehr unübersichtlich aufgestellt war
Na meiner, da haste es ja mal wieder ermittelt was.....
also der erste wenn der innerorts war biste schon mal bei einem Monat
So und der zweite kommt drauf an war da in der 30er Zone ne Schule oder nen Altenheim oder sowas in der Art wenn ja dann
195 Euro + Auslagen + 1 Monat zu Fuß + 3 Punkte
ruf doch mal in deiner bußgeldzentrale an die können es dir mit sicherheit sagen.... Telefonauskunft ist kostenlos
Kannst ja auchmal nach Mengenrabatt fragen
Das ist ja ärgerlich. Du wirst evtl. einen Monat zu Fuß gehen müssen. Aber da du innerhalb kurzer Zeit 2 mal wegen erheblicher Geschwindigkeitsübertretung erwischt wurdest, wird die Behörde dich wegen des Wiederholungstatbestandes im Bußgeld und in den Punkten höher bestrafen.
Wenn du allerdings nen guten Rechtsanwalt hast, gehe bitte so schnell wie möglich dahin und erkenne bloß den Bescheid erstmal nicht an. evtl. kann er dir wegen des verdeckten Verkehrszeichen eine geringere Schuld aushandeln und um das Fahrverbot herumzukommen. Nur in den Punkten wird es bleiben.
Kleiner Tip: Gebe an nicht ortskundig zu sein. Das kann helfen.
Nur nicht immer gleich alles hinnehmen.
Er kann auch versuchen durch Verdopplung der Geldbuße das Fahrverbot zu "Umgehen" da er ja Beruflich drauf angewiesen ist als Sanni und somit sein Beruflicher Werdegang und seine Existenz in Gefahr sind
Ja meiner ich werde am Montag mal meinen Anwalt mit behelligen. Ich glaube aber meine Kündigungspapiere kann ich schon fertig machen. Es ist halt sehr Kostenintensiv.
Aber selbst schuld und ich will mich da auch nicht rausreden und ich hoffe das ich wenigstens noch Glück im Unglück habe und wenigstens das Fahrverbot umgehen kann.
Naja Lehrgeld muss jeder mal bezahlen und daraus habe ich definitiv gelernt
Wirf doch bloß nicht gleich die Flinte ins Korn.
Ich bin Kraftfahrer, habe also 150% größeres Risiko meinen Lappen zu verlieren. Aber deswegen bastel ich nicht gleich die Kündigung zurecht.
Du kannst, wenn es so sein sollte, daß du Fußgänger für einen Monat wirst, auch den Zeitpunkt für die Abgabe bestimmen. Muss aber nachweisen, daß du den Lappen unbedingt brauchst um deinen Arbeitsplatz zu erhalten.
lg
Alleine dafür das ich es meinen Chef dann sagen muss er dann rauskriegt wo es gewesen, dafür wird er mich rausschmeißen, das gleiche ist nämlich meinen Vorgänger passiert. Weil unser Chef hat dafür gar kein Verständnis
Wenn´s nicht gerade genau vor seiner Haustür war ( schreib mal so auf die Gefahr hin das jemand meckert) , soll er sich erstmal an die eigene Nase fassen. Davor ist selbst er nicht befreit. Außerdem hast du ja min. 24Tage Jahresurlaub. Was spricht dagegen den in einem 4 Wochen Törn zu nehmen.
Wenn er allerdings deswegen eine Kündigung ausspricht, ist das zwar ärgerlich, aber dann würde ich mich schonmal um ne andere Stelle kümmern. In der Ausbildung ist das für ihn allerdings nicht so , schnell mal rausschmeißen is da nich.
Ich hab auch schonmal schön einen Monat Urlaub gemacht und da freut sich die Aushilfe , brauch dann nich jede Woche von einem zum anderen LKW springen.
Ich war gerade bei der Rennsportleitung die direkt neben unserer Wache ist und die haben mir gesagt, das man bei 2 Vergehen innerhalb eines Monats von Vorsatz ausgehen kann und das es je nach Sicht von der Bußgeldstelle Flensburg auch ein 3 monatiges Fahrverbot verhängt werden kann.