Hallo zusammen,
nachdem ich mich nun etwas durchs Internet und das Forum gekämpft habe bin ich nun etwas schlauer, aber meine Frage konnte ich mir trotzdem nicht beantworten.
Kurzum, worum gehts: Neue Räder für einen Polo 9N3 in 16 Zoll.
Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.
-> Wenn ich zu den Felgen eine ABE mit Teilegutachten habe, in der mein Polo mit der Bereifung die ich gerne hätte drinsteht, muss ich nicht zum TÜV, sondern kann die Räder einfach montieren, muss die ABE immer mitführen - das wars?
Nun ist es so, dass für die Felgen, die ich gerne kaufen würde, nur ein Teilegutachten vorliegt. In diesem Teilegutachten ist mein Polo verzeichnet, mit verschiedenen Reifengrößen, die wohl alle für ihn möglich sind (laut:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar).
Jetzt meine Frage:
Es gibt im Gutachten diese zwei weiteren Spalten, "Auflagen zu Reifen" und "Auflagen", in denen eine Horde von Kennziffern steht, die man im Gutachten nachlesen kann.
Zum Beispiel steht bei "Auflagen zu Reifen" 11A und Kürzel 11A heißt:
"11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."
Dann ist da noch 22B:
"22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen."
Ferner noch zwei weitere Auflagen über Radabdeckung an Achse 1 und 2.
Aber da steht noch 51G:
"51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten."
Was gilt denn nun für mich?
Reicht es das Teilegutachten mitzuführen, weil die Räder (Größe+Bereifung) zulässig sind?
Oder muss ich auf jeden Fall zum TÜV für eine Eintragung, trotz dieses Kürzels 51G?
Muss ich da überhaupt was eintragen lassen? Weil in meinem Fahrzeugschein steht nur die kleinstmögliche Räderkombination drin - soweit ich gelesen habe ist das aber nun Standard?
normalerweise musst du jede veränderung an deinem auto eintragen lassen. es sei denn, du hast ne abe, sowas gibt es für felgen, fahrwerk etc aber meistens nicht, weil diese teile u.a. sicherheitsrelevant sind und das zusammenspiel von felgen fahrwerk-kombi passen und überprüft werden muss.
11a sagt, du sollst zum tüv gehen und der muss sich das anschauen
22b sagt, du musst vor dem tüv gucken bzw beheben, ob etwas schleift, heißt evtl kotflügel ziehen oder kanten umlegen
51g sagt, du darfst nicht mit den felgen rumfahren, wenn sie nicht eingetragen sind
wenn du keine standart bereifung sowie standart felge drauf hast musst du diese veränderung abnehmen lassen. das gilt auch bei serienreifen aber anderen felgen.
sollte ich damit bei irgendwas falsch liegen, möchte ich bitte berichtigt werden.
hallo,
danke für deine fixe antwort!
ok gut. dann habe ich das ganze - von seiten des gutachtens her - ja richtig verstanden.
dann wäre die frage, was ist denn eine standard-bereifung auf standard-felge?
der felgenhersteller (dbv) konnte mir für die gewünschte felge (arizona) keine auskunft darüber geben, ob sie ohne probleme an einen polo 9n3 passen. dann hat man mir beim tüv gesagt, alle reifen-kombinationen mit der gewünschten felge sind für meinen polo im COC-papier komplett enthalten... COC heißt doch aber nur, die kombination aus zoll+reifengröße ist grundsätzlich erlaubt (also quasi die info aus dem link von polo9n3.info?)?
die auflagen aus dem gutachten muss ich dann aber doch trotzdem erfüllen und beim tüv überprüfen und dann die kombination eintragen lassen?
standartgröße + standardfelge ist zb das was du (denke ich) im winter fährst. also das, was in deinem fzg-schein steht. bei mir ist es zb 155/70/r13 auf (ich glaub ^^) 5,5j-felge. im sommer dagegen 175/50/r13 auf 7j-felge - diese größe ist zulässig aber nicht serie.
auf deiner 9n-info-seite steht ja auch, was alles möglich ist auf dem auto, das heißt ja aber lange nocht nicht, das du nicht zum tüv damit musst. also hast du das richtig verstanden, du kannst die kombinationen, die im gutachten aufgeführt sind mit den felgen fahren, musst sie aber dennoch eintragen lassen - weil es eben keine serienbereifung ist.
mit standart-felge meine ich zb die alufelgen/stahlfelgen die beim kauf des 9n's von vw schon montiert ist.
hey,
und nochmal danke für die schnelle antwort.
gut. hatte ich mir schon gedacht. also bleibt mir dann wohl der weg zum tüv nicht erspart...
aber, wenn solche auflagen schon zur prüfung im gutachten stehen - wie groß ist das risiko, dass der tüv sie nicht eintragen will?
wie gesagt, dbv weiß ja leider nicht ob die felge problemlos passt.
beim anschauen von anderen polos hab ich die maße schon öfters gesehen (16 zoll, 7,5 breit, ET von 35). da sollte dann doch _eigentlich_ nichts falsch laufen können bei der eintragung, oder?
ich meine, bevor ich bei den felgen dann noch gezwungen bin veränderungen durchzuführen (eben diese Kürzel 22B, 24J, 24M), schau ich dann doch lieber nach ner schönen felge mit weniger (oder keinen) auflagen, evtl. sogar mit ABE...?
mit abe werst pech haben und auflagen haste eigentlich bei allen....
eben, von wegen "freigängigkeit bei den radläufen" steht eigentlich in jedem gutachten. bei manchen autos muss bei anderen felgen/reifen nix gemacht werden, bei anderen schon. da spielt es eine rolle, ob und was du für ein fahrwerk drin hast, wie weit es sich gesetzt hat und und und.
und da du ja ne 7,5j felge hast, musst du wahrscheinlich mind. die kanten umlegen (sofern du ein fahrwerk verbaut hast - ohne sieht es dann nämlich sowieso komisch aus ^^). die felge ist ja schließlich breiter als die serienfelge.
bau die felgen + reifen doch einfach mal dran und schau ob alles passt. auto aufbocken, unters rechte vorderrad und unters linke hinterrad ne alte oder zwei stahlfelgen legen und ablassen. wenn dann, und vor allem bei voll eingeschlagenen rädern, nix schleift, dann ist das doch schon mal gut!
geh einfach nach und nach die auflagen durch, die du zu erfüllen hast und mach alles ordnungsgemäß, dann sollte es auch mit dem tüv klappen.
ich hatte auch meine probleme mit meinen felgen, es hat absolut nichts geschliffen, aber wenn man voll einschlägt, dann schleift die innenseite der felgen am stabi, da können zb spurplatten abhilfe verschaffen.
ein kumpel von mir fährt 18 zoll auf nem passat und nur die eine hintere felge schleift innen am radkasten - also bitte das auto auch vorn links und hinten rechts verschränken.
und falls der tüv doch etwas finden sollte, dann hast du normalerweise 3 monate zeit, um die mängel zu beheben und kannst dann nochmal (natürlich auch schon früher) wieder hinfahren.
abend zusammen,
d.h. würde ich mich für eine andere felge entscheiden, beispielsweise eine von rondell, zu der ich bei rondell eine abe+gutachten bekomme (siehe[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar), müsste ich trotzdem zum tüv und prüfen lassen, bzw. eintragen?
ich dachte, wenn eine abe vorliegt 'toppt' die das gutachten und man ist auf der 'bingo-seite'.
oha, ich bin mal ganz ehrlich, ich habe noch nie felgen mit abe gesehen
heißt aber dann, wenn du die aufbaust, muss dein fahrwerk, lenkrad etc serie sein. das wäre mir zu blöd, ich würd gleich ein fahrwerk mit verbauen und dann beides in kombination eintragen lassen.
ich habe mir das jetzt auch nicht alles genau durchgelesen, aber wenn du alle auflagen der abe erfüllst, warum nicht
hey,
also dieser vorschriftenwirrwarr ist ja echt unglaublich .
jo ich weiß, deswegen hab ich ja direkt danach gefragt - komischerweise scheints aber für fast alle rondell-felgen abe zu geben... für andere hab ich auch noch keine gesehen.
am auto ist alles serie, also von daher...
im nachtragsgutachten steht das kürzel 11A wieder drin -> heißt: ich muss trotz abe zum tüv und eintragen lassen?
haha XD fahr am besten mal bei deinem tüv vorbei und frag da was nun sache ist, die werden dir das schon sagen können