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Mündlicher Vertrag rechtsverbindlich?

hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Weiß grad nicht ob das hier so richtig eingestellt ist wüßte sonst nicht wo...

Ein Kumpel hat seinen 92er Steili gegen nen Pegasus Roller mit 50ccm von Bj 2007 getauscht...der Rollerman wollte aber noch Handeln und sie haben sich auf 100 Euro weniger für den Rollerman geeinigt...?!
Jetzt ist aber der Rollermann nicht wirklich mit dem Polo zufrieden bzw einverstanden ... er wollte den Roller zurücktauschen... das wollte mein Kumpel aber erst nicht und er bot dem Rollermann an ihm beim Verkauf des Wagens zu helfen.Der Rollermann war jetzt die Woche nicht da und mein Kumpel hat die ganze Geschichte rückabgewickelt dH.er hat den Polo abgeholt und den Roller wieder hingebracht...es wurde alles nur mit der Mutter des Rollermanns abgewickelt,denn der Rollermann ist erst 19 Jahre und war nicht da... die mutter wußte aber von allem und fand den rücktauschdeal meines Kumpels ok.
Jetzt ist der Rollermann wieder da und wollte eigendlich die versprochenen 100 Euro abholen weil er mit dem Geld schon andere Geschäfte begleichen wollte und nun bei der Schufa in der Kreide steht (angeblich so meinte er)weil irgend etwas nicht gezahlt wurde oder so...wo ja mein Kumpel nix zu kann...Jetzt ist der Rollermann nicht mit der Rückabwicklung einverstanden und fordert den widerum auf den Wagen gegem den Roller zurück zu tauschen weil er ja mit ihm MÜNDLICH einen anderen Vertrag abgemacht hatte.

Nun droht der Rollermann mit Anwalt und Betrug und so...
Was kann er den meinem Kumpel ?
Jeder hat seine Sache mit Papieren wieder so als wäre der Tausch nie zu stande gekommen...
Welche Rechte haben denn beide ?

Es wurde nichts schriftlich gemacht !

Ist jetzt nicht wieder alles ok ?

Kann mir da jemand weiterhelfen ? bzw.meinem Kumpel ?



Ein Kaufvertrag ist nicht Formgebunden, d.h. zB. beim Bäcker oder an der Tanke gehst einen Mündlichen vertrag üblich für kleine Geldbeträge für Größere ist es ratsam die schriftform zu wählen!

Das ist ein großes Problem, denn auch ein mündlicher Vertrag ist und bleibt ein rechtswirksames Geschäft in diesem Fall nach BGB wo es im grunde genommen heißt gekauft wie gesehen! Das mit der Kulanz deines Kollegen das er nochmal 100 runter ist und zwar nachträglich ist seine Sache!

Kannst nur hoffen das dein Kollege Zeugen für die Bitte des Rollerfahrers hat das der den Kauf rückabwickeln wollte und er zugestimmt hatte!
Keine aus der Falilie bei Gericht würden diese dann als befangen erklärt werden!

So hoffe ich konnte helfen!

"Wenn du jemandem trauen kannst dann brauchst du keinen Vertrag, wenn du Ihm aber nicht trauen kannst, dann erübrigt sich ein Vertrag auch!"


MfG


Kaufverträge können mündlich abgeschlossen werden, also auch die "Rücktausch" von deinem Freund.
Es wäre allerdings gut, wenn er dafür Zeugen hat, weil sonst steht Aussage (die Rollermutter) gegen Aussage (dein Kumpel).
Vor Gericht würde ich das Ganze so begründen, dass der Rollerverkäufer damit einverstanden sein musste, weil dein Freund ja sonst nicht an die KfZ-Papiere gekommen wäre

Setzt euch mit dem Rollerverkäufer in Verbindung und sagt ihm er soll die Füße ruhig halten. Er hat ja schließlich sein Roller wie er wollte und wenn er schon irgendwo Schulden hat, kann er sich das Geld fürn Anwalt/Gerichtskosten sparen.



Grundsätzlich sollte ein Kaufvertrag stets schriftlich geschlossen werden. Jedoch ist auch ein mündlicher Kaufvertrag bindend. Der Beweis, daß ein Kaufvertrag geschlossen worden ist, ist in den Fällen des mündlichen Abschlußes oftmals schwieriger als in den Fällen des schriftlichen Abschlußes.


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Ja alles nicht so einfach...

der Rollermann hat sein Gefährt ja wieder mit Papieren und mein Kumpel hat auch sen Auto samt Papiere wieder...
Müßte doch eigendlich alles gut sein...
Doch der Rollermann pocht auf diese 100 Euro denn er muß damit Schulden bezahlen...
Mein Kumpel meinte nur das der Rollermann erstmal den blöden Roller verkaufen soll dann hat er ja sein Geld... das hat der Rollermann nicht eingesehen und will so hab ich das verstanden die 100 Euro weil er ja jetzt nen Zeitausfall habe und eine seiner noch offenen Rechnungen nun nicht Termingerecht begleichen kann...soll aber doch nicht das Problem meines Kumpels sein... Oder ?
Der hat dem Rollermann doch alles wieder gegeben und gut ist es.

Das ist jetzt der springende Punkt


Wer hat denn jetzt die 100 gespart dein Kumpel oder der Rollermann? wenn erstere dann hat er die 100 unter umständen rauszurücken, wenn der Rollermann die gespart hat, dann hat er mal gar nichts zu fordern!


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Mein Kumpel ist 100Euro vom Kaufpreis nochmal runter geganagen...
Die der Rollermann beim eigendlichen Verkauf des Wagens bekommen hätte doch er hat jetzt seinen Roller wiedr und gut ist


sehe ich auch so und wenn ich die anderen Beiträge so lese drehen wir uns mittlerweile im Kreis!

Darauf hat der Rollerfahrer kein anrecht weil er ja diesen Betrag nicht bezahlt hat! Was jetzt den Kaufvertrag angeht!


wie auch immer das mit den 100€ ist, wenn der Rollertyp damit einverstanden war, dass einfach nur zurückgetauscht wird hat er kein Recht auf die 100€.
Wenn er Sachen kauft ohne das Geld dafür zu haben ist das sein Problem.

Edit: gabs eigentlich beim ersten Kauf einen schriftlichen Kaufvertrag?
Wenn 'ja' was steht da genau drin?



Hallo der will jetzt Geld haben was er nicht ausgegeben hat in diesem Kaufvertrag! wenn ich das jetzt richtig geblickt habe!


Hi,

meiner Meinung nach kann der Rollerheini deinem Kumpel gar nix.... höchstens mal am .... lecken^^

Prinzipiell ist ein mündlicher Vertrag zwar rechtskräftig,wenn allerdings einer der Vertragspartner davon zurücktreten will geht das nur wenn beide einverstanden sind,soll heissen dein Kumpel hätte ihm den Roller,rein rechtlich,gar nicht zurückgeben müssen.

Wenn jetzt einer der Meinung ist mit dem Vertrag ist irgendwas nicht in Ordnung,muss der jenige der die forderung stellt auch alle Beweise dafür erbringen,d.h. er muss beweisen wann er wem und wie 100€ gegeben (wer wem 100€ gegeben hat oder nicht hab ich nicht wirklich verstanden).

Andererseits hat der Rollertyp mit dem (2ten) Vertrag (der Rücktausch) ja gar nix zu tun,weil er ja zwischen deinem Kumpel und seiner Muddi abgewickelt wurde und wenn die einverstanden war dann ist das allein sein Problem.....

So würde ich das sehen....

mfg Poloraser


Nicht ganz es sei denn der Roller lief vorher auf Ihrem Namen! ANsonsten ist er ü18 und somit voll geschäftsfähig es sei denn es ist irgendwie bescheinigt das er nen vormund hat, da aber von ihm aus die Rückabwicklung des Vertrages ausging und er falls geld geflossen sein sollte es zurück bekam ist es eigentlich fast egal wer bei der vollendung dabei war, falls seine mutter eingeweiht war hat er die buchstäbliche A...karte!


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Es wurde NICHTS SCHRIFTLICHES gemacht,garnichts !
Nur eine MÜNDLICHE VEREINBARUNG sonst nix !

Der Roller ist von seiner Mutter gekauft worden und mien Kumpel meint ihr Nahme stand in den Papieren...
Jo,der Rollermann will die "versprochenen" 100 Euro haben weil er damit (obwohl er es nicht hatte,kein Geld geflossen ist sondern nur drüber gesprochen wurde...) schon andere Geschäfte am wickel hat wo mein Kumpel ja nix für kann und nix mit zu tu haben sollte denn es ist allein dem Rollermann sein Ding !

Jedenfalls pocht der jetzt irgendwie auf die 100 Euro die er ja als Bar versprochen bekommen hatte .

Der Roller mann meint er hätte nen Kumpel der hinter der Haustür gestanden hat und das Gespräch mit angehört habe...der einzigste Zeuge war der Vater meines Kumpels der an der Hofeinfahrt mit dem Hänger gewartet hat wegen Roller aufladen.

Es ist etwas durcheinander sorry aber so lief das wirklich ab...
Mein Kumpel weiß halt nicht wo er drann ist.

Wie gesagt jeder hat sein Fahrzeug zurück...
Ok es war eigendlich mit dem Rollermann abgesprochen das mein Kumpel ihm beim Verkauf des Polos helfen würde...doch er hat es sich anders überlegt und den ganzen Deal zurück gemacht...der Rollermann wußte zwar zu dem Roller rückbringtag nichts davon aber es war mit seiner Mutter besprochen das der Roller jetzt wieder zu denen zurückgeht und er den Polo wieder mitnimmt und gut sei es...die Mutter hat es befürwortet,und gut war die Sache für meinen Kumpel.

Doch das der Rollermann jetzt noch auf den vorherigen Deal mit dem Autoverkauf besteht und seine 100 Euro haben will die ihm versprochen wurden sind ist doch eigendlich voll bescheuert... er hat ja seinen besch...Roller wieder und alles ist gut

Sorry für das durcheinander...

Ich sehe das genauso,das der Rollermann jetzt nachdem er sein Gefährt wieder hat keinen Anspruch mehr auf irgendwelches Geld hat...
Obwohl der Deal hinter seinem Rücken über seine Mutter abgewickelt wurde...
Der soll froh sein das mein Kumpel den Roller zurückgegeben hat und gut ist es.


wenn der Roller am Anfang schon seiner Mutter gehört hat, dann hat der Rollertyp erst recht gar keine Rechte. Dann hätte er sich sogar strafbar gemacht, weil er fremdes Eigentum verkauft.


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

meinste ?

Ist doch seine Mutter die ihm den Roller gekauft hat zum Geburtstag...
Naja jedenfalls werde ich da mal abwarten was noch kommt...
Der Rollermann will jetzt zusehen das er den Roller gewinnbringend verkaufen kann und somit seine Schulden bezahlt und hoffendlich ist dann endlich ruhe .

Danke erstmal für eure Anteilnahme.


wenn seine Mutter noch in den Papieren steht ist Sie auch Besitzerin. Rein theoretisch ist, dass das selbe, wie wenn ich dein Auto verkaufen würde.

Also ich würd ihn dafür nicht anzeigen/anklagen, aber somit hat er immerhin kein Recht die 100€ von deinem Freund zu fordern.
Sag deinem Kumpel er soll sich entspannt zurücklehnen. Außerdem glaube ich sowieso nicht, dass der Rollertyp jemals vor Gericht gegangen wäre.


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

naja ich weiß ja nicht,wenn der jetzt doch zum Anwalt läuft und ne Welle macht ?

Aber stimmt was will er eigendlich ?
der 2te Deal mit dem Verkaufen des Polos wurde übers Telefon gemacht wo ebenfalls kein Zeuge dabei war...

Ach das ist ein durcheinander...

Hoffe nur das der Rollermann den verkauft und gut ist der Brei.

Mein Kumpel kann den Polo nämlich jetzt auch verkaufen und wird dies dann auch tun.
ist ja sein Auto und er hat die Papiere dafür und kann so machen was er will damit.


Moinsen,
Denke da braucht dein Kumpel sich keine großen Gedanken machen,denn es besteht ja kein Schriftlicher Kaufvertrag,der Freund des Rollerheinis hinter der Tür ist doch nur ne vorgeschobene Sache...lass den mal zum Anwalt gehen,der hat doch nix in der Hand !

Wo nix schrifliches ist steht Aussage gegen Aussage,wenn der so viele Schulden hat wie er angibt,dann wird der sich garantiert nicht mit nem Anwalt bei dir melden...
Da der Roller ja anscheinend auf Mutti zugelassen ist,kannste ja sogar behaupten Mutti hat den Deal vorgeschlagen...
Alles dönekin und die Sache ist doch voll Windig,der Typ kann euch gar nix...

Lasst euch nicht einschüchtern.
Gruß


@ wueschy

Es ist egal ob es schriftlich oder mündlich geäußert wurde, auch ein mündlicher Vertrag ist rechtens, nur ohne Zeugen schwer nach zu weisen.


Moinsen,

meinste ? kenn mich da nicht so aus,aber wenn nur die beiden es untereinander abgemacht haben und dann der eine dem anderen seine Sachen anstandslos wieder zurück gebracht hat,sehe ich da kein Problem mehr drinn...

Ok der eine hat dem andern seinen Roller einfach wieder auf den Hof gestellt wobei der ander nicht zugegend war aber di Mutti hat es doch entgegebn genommen und gut ist es oder ?

Ist ja ein Kauderwelsch die Geschichte,aber so ist das wahre Leben...


so ich bringe mal licht ins dunkel:

also vorneweg, ein vertrag ist und bleibt rechtskräftig egal ob mündlich oder schriftlich.

beide, also dein kumpel und der rollermann, sind wie ich es lese geschäftsfähig (also ü18).

desweiteren ist ja folgender vertrag/tausch anfangs eingegangen:

der wagen deines kumpels + 100 euro gegen den Roller des Rollermanns.

So in dem Fall steht deinem Kumpel der Roller zu und dem anderen der wagen + die 100 €.

So nun hat aber der Rollermann gesagt er möchte den Kauf/Tausch rückgängig machen bzw davon zurücktreten. HIer ist dein Kumpel schon ihm sehr entgegengekommen, den der erste VErtrag war rechtskräftig und dein Kumpel musste in keinster Weise einen Rücktausch oder Rückgabe usw anbieten. Er hat es gemacht und die beiden haben sich ja auf eine komplette Rückwicklung geeinigt.
Somit würden bei der Rückabwicklung deinem Kumpel der Wagen +100 € und dem Rollermann sein Roller zustehen. Ihr macht ja nichts anderes als den ersten Vertrag nur umgekehrt.

Somit steht dem Rollerfahrer nun auch keine 100 euro mehr zu, wenn ihr euch darauf geeinigt habt das ganze rückabzuwickeln. Nun wenn man Zeugen hat, ist es immer einfacher nachzuweisen was sache ist, aber auch so würde aussage gegen aussage stehen und das ganze würde vor gericht zu nichts führen.

Das er auf die 100 € nicht bestehen kann ist ja durchaus logisch. Nehmen wir hier als Beispiel einen TV den du im Geschäft kaufst. Im Angebot ist der TV inkl. einer 100 euro geschenkkarte. Du kaufst den TV, bekommst die Geschenkkarte und bringst den TV zurück. Natürlich musst du auch hier die GEschenkkarte zurückbringen, sonst würde das ja jeder machen und könnte sich, wenn der TV sagen wir 500 euro kostet, das ganze 5 mal hintereinander abwickeln und sich dann den TV für umsonst holen und dafür noch eine weitere Geschenkkarte bekommen. Das das mehr als unlogisch ist, dürfte offensichtlich sein.

Also kannst du deinem Freund ausrichten das er sich da keine Gedanken machen soll. Auch dem Rollerfahrer solltet ihr ausrichten, dass er mal schön den ball flach halten soll. Hart auf hart könnt ihr ja genauso sagen, dass ein Rüktausch stattgefunden hat und du zwar den Wagen zurückerhalten aber die 100 euro noch nicht erhalten hast, und diese nun auch gerne zurück hättest (für den fall das es so im vertrag drinstand oder mündlich im ersten vereinbart war das halt so ein tausch stattfindet).

Das nun der Rollerfhrer anfängt iwelche Geschäfte mit Geld zu machen ist sein Problem und sollte deinen Kumpel herzlich wenig interessieren. Außerdem so ne geschichte mit der Schufa is ja auch blödsinnig, den die Schufa ist ja keie Behörde die von einem Geld verlangt, die Schufa speichert ja nur abrufbereit daten, wenn man schulden macht und ob man diese dann auch bezahlt, zB bei Handyverträgen.


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Hey SKY

Ja genauso ist es gewesen und abgelaufen...

Der Rollermann will sich jetzt um den Verkauf des Roller bemühen und wenn der nicht in 14 Tagen weg ist willer sich noch einmal melden wie es nun weitergehen soll ?

Weiß garnicht was der noch alles will...
Hoffe ja nur für meinen Kumpel das der Rollermann den loswird und das ganz schnell damit endlich ruhe ist.

Danke SKY für deine Antwort/Meinung.
Gruß


wie gesagt ob in 14 tagen oder früher oder später kann euch/deinem kumepl gleichgültig sein.

so wie ich es beschrieben habe ist die rechtslage/situation, von da aus kann es euch herzlich wenig interessieren ob er den roller verkauft, behält oder wie auch immer^^


...wie Sky schon schrieb ist doch jetzt alles in Butter...

...und wenn's hart auf hart kommt steht eh Aussage gegen Aussage und dein Kumpel weiß einfach nix von einem Vertrag. Er hat ja keinen Roller und der Rollerman hat ja auch nicht das Auto - geschweige denn die Papiere...


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Das wäre ja das was für meinen Kumpel am besten wäre...Das es nicht Rechtskräftig ist/war und jeder hat seine Sache wieder und gut ist es...

Das ist ja das was ich für meinen Kumpel Hoffe...


hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

mein Kumpel hat heute bei nem Rechtsanwalt angerufen und mal wegen der ganzen Sache nachgefragt,der meinte das sollten wir wenn es möglich wäre unter uns ausmachen,denn ohne Kaufvertrag und wegen Aussage gegen Aussage würde die Sache nur unnütz Geld kodsten,der Anwalt würde es zwar übernehmen,aber er gab den Rat es privat zu klären...
Nunja mal sehen ob der Rollermann sich meldet ?

gemeldet hat er sich wohl schon bei meinem Kumpel,wegen nem Radio was urplötzlich im Auto vergessen wurde...und ws 200,-Euro gekostet haben soll...ja ne is klar...sonst gehts dem Typen noch gut...

Die ganze Sache mit dem Rollermann wird immer bekloppter...



ignorieren sowas-.-*

demnöchst kommt das er euchausversehen seinen ferrari statt dem polo zurückgegeben hat


...einfach nicht mehr melden - ignorier den Typen. Steht eh Aussage gegen Aussage - fini. Was willst Dir mit dem die Zeit vertreiben? Gibt sicher besseres zu tun oder?

Er hat sein Roller - dein Kumpel sein Auto und der Rest ist egal...

...und wenn er sagt bei euch wär ein Radio im Auto, sagt zu Ihm Ihr hättet noch einen Geldbeutel mit mehreren hundert Euro in seinem Helmfach liegen lassen - einfach dass er merkt wie unglaubwürdig er ist...

...aber Ihr habt Euch da schon einen Asozialen (will keinen angreifen, aber das triffts wohl am besten) ausgesucht für euer "gemauschel"...



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