Hey Jungs
habe mich im Internet mal ein wenig umgeschaut und zwra geht es darum ,
ich habe vor kurzem einen Polo geschenkt bekommen , welcher jedoch zum Tüv muss, da AU und HU abgelaufen sind, jedoch sind auch keien Kennzeichen vorhaden.
Nun möchte ich das Fahrzeug jedoch ohne Kurzzeitkennzeichen zum Tüv bekommen ! Gibt es da i-eien Möglichkeit, welche so wenig Geld kosten wie es geht ?
Hoffe ihr könnt mir helfen .
Aber BITTE nur wenn ihr euch sicher seid das es so geht !
MfG
tolle Erfindung, nennt sich Google. Gibt man einen Suchbegriff ein und dann werden einem ganz viel Seiten aus dem Netz angezeigt.
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geht auch relativ schnell...
mim hänger geht definitiv.
oder abschleppen, wobei dein polo dann als "anhänger" geht. d.h. er muss über ne abschleppstange befestigt werden und der fahrer des ziehenden PKW'S muss nen anhänger schein haben.
oder kurzzeitkennzeichen
oder rote nummern
das wars dan auch schon.
ist der tüv den vollkommen abgelaufen oder hat er noch bissl?
Weil wenn noch tüv drauf ist, dann ab zum verkehrsamt wagen anmelden neue schilder somit erhalten und dann zum tüv =9
Zitat:
ist der tüv den vollkommen abgelaufen oder hat er noch bissl?
wie ncoh zum stva?
wenn du abschleppst musst du das mit einer abschleppstange (sprich wenn der wagen vorne bremst muss er den hinteren mit abbremsen usw)
d.h. der polo der würde als "anhämnger" durchgehen und nicht als ein fahrzeug.
so könnte das evtl klappe
nur wie gesagt der fahrer vorn muss einen schein für anhänger haben also BE
Zitat:
wie ncoh zum stva?
Ab aufn Trailer und ab zum Tüv
Die kann man ja schon billig leihen...
man braucht nur ein Auto mit AHK
Zitat:
Ab aufn Trailer und ab zum Tüv
Die kann man ja schon billig leihen...
man braucht nur ein Auto mit AHK
Das gleiche Problem habe ich demnächst auch...
echt dämlich wenn man es nicht anmelden kann!
Ich glaueb ich gehe vorher zur Versicherung schließe dorf einen Vertrag ab, welchen ich ehh noch benötige ! Dann gehe ich zum Straßenverkehrsamt such mir ungestempelte schilder aus hol die Doppelkaret un fahre dann ganz legal zum Tüv
Geht`s um den Polo in deinem Profil? Wenn ja, gehören bzw gehörten die Kennzeichen zu dem Polo?
Wenn das alles zutrifft, kannst du so zum TÜV fahren..
MfG
Zitat:
Geht`s um den Polo in deinem Profil? Wenn ja, gehören bzw gehörten die Kennzeichen zu dem Polo?
Das ist egal..Du darfst mit den Schildern zum TÜV fahren..Auf dem schnellsten Wege natürlich..Vorausgesetzt dein Onkel hat die Schilder noch..
die schilder, auf die zuletzt der polo angemeldet war darf man nehmen und auf direktem weg zum tüv fahren!
ruf doch einfach mal bei der zulassungsstelle an die werden dir das schon sagen
Zitat:
die schilder, auf die zuletzt der polo angemeldet war darf man nehmen und auf direktem weg zum tüv fahren!
ruf doch einfach mal bei der zulassungsstelle an die werden dir das schon sagen
normal gehen abnahmefahren und fahrten zur zulassungsstelle ohne soweiti ch informiert bin. wie gesagt ruf am besten mal bei der zulassungsstelle an die wissen da am besten bescheid
Zitat:
brauch ich dafür eine Doppelkarte meiner neuen Versicherung ?
Zitat:
Ja! Und du solltest bei der Versicherung angeben, dass du das Fahrzeug mit den "alten" Schildern zum TÜV fahren möchtest!
Zitat:
was kostet die denn ? ca
Zitat:
Wenn du das Fahrzeug danach bei der gleichen Versicherung anmeldest, kostet das in der Regel nichts..
wäre nett wenn hier dann bescheid sagst
Zitat:
wäre nett wenn hier dann bescheid sagst
Zitat:
wenn du abschleppst musst du das mit einer abschleppstange (sprich wenn der wagen vorne bremst muss er den hinteren mit abbremsen usw)
d.h. der polo der würde als "anhämnger" durchgehen und nicht als ein fahrzeug.
so könnte das evtl klappe
nur wie gesagt der fahrer vorn muss einen schein für anhänger haben also BE
Wie jetzt also entweder totaler Müll hier an Fakten oder der Bundesstaat hat extrem geschlampt. Seit, wann darf man ohne Amtliches Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße eine Kraftfahrzeug bewegen.
Normaler Weg ohne Kennzeichen ist der, das man mit dem Fahrzeugschein und Brief zur Zulassung fährt ( mit zugelassenem Gefährt). Sich dort Schilder besorgt die ein für das bestimmte Bundesland genemigte Stempelaufkleber dinggens draufhat und dann gehts mit diesem Schild was nun auch gemeldet ist zum TÜV fährt.
Vor der Zulassung holt man sich ne Deckungsnummer keine Karte gibt es seit letztem Jahr nicht mehr.
Wenn man ohne Kennzeichen fährt ist man nunmal nicht identifizierbar. Somit sind Strafverfolgungen sehr schwer Nachvollziehbar. Stell dir mal vor der Kerl, sag ich jetzt einfach mal so, fährt dir ne Beule ins Auto und fährt weiter, aus irgendeinem Grund. Du kannst dir nichtmal das Kennzeichen merken was eh meist nicht so das erste ist an was du denkst.
Also bevor du ohne Kennzeichen auf der Straße dein Fahrzeug bewegst, meldest du dich bitte bei einer Versicherung deiner wahl, sowie beim Zulassungsamt und wenn die alle sagen ohne Schilder ist es in Ordnung dann würde ich trotzdem nochmal die Polizei anrufen, kann man nämlich auch ohne Notruf und das dort mit einem Polizisten klären. Gespräch mit Namen aufzeichen. Dann kannst du dich trauen.
8ball
Auf keinen Fall abschleppen! Da das Fahrzeug nicht angemeldet ist brauchst du unbedingt eine Schleppgenehmigung!
Das selbe hatte ich nämlich auch schon durch.
Lieber Kurzzeitkennzeichen.Da bist du auf der Sicheren Seite.
Mfg
Thorsten
nehm die Kennzeichen von einem anderem Fz. oder abgemeldete.. alles schonmal gemacht, keiner hats gemerkt!
Zitat:
nehm die Kennzeichen von einem anderem Fz. oder abgemeldete.. alles schonmal gemacht, keiner hats gemerkt!
Also ich damals mein Auto abgeholt hatte (war ein Golf 2 und wurde vom 6N des Kumpels gezogen) haben wir ein Seil für ca.25km benutzt.
Uns hatte damals ein Seat-Autohaus gesagt das beim Abschleppen der "gezogene" 18Jahre alt sein muss und die Bremsen sowie die Lichtanlage technisch okay sein muss.
Das diese Aussage nicht korrekt ist, habe ich jetzt auch gelesen - meine Frage jetzt: wie kommt ein Werkstatt Chef aus solch geistlichen Dünnpfiff?
Hat sich in den letzten Jahren da was getan oder wollte er "zukünftige" Kundschaft nur schnell wieder loswerden?!
Zitat:
Hat sich in den letzten Jahren da was getan oder wollte er "zukünftige" Kundschaft nur schnell wieder loswerden?!
Der waren war nicht angemeldet hatte aber noch ein "Rest-Tüv" von ein paar Wochen..
Zum Thema "Schleppen"
Zitat: StVZO
§ 33
Schleppen von Fahrzeugen
(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug
bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die
Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen
Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende
Sondervorschriften:
1. Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen.
Dabei muss das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt
werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug
erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden
Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres
Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die
Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden
Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
2. Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das
Zulassungsverfahren.
3. Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen
Zug im Sinne des § 32.
4. Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug
als Kraftfahrzeug.
5. § 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
6. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t
dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
7. Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für
zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am
geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger
nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu
sein.
BTT
Und hier der Gesetzestext
Zitat: Fahrzeug- Zulassungsverordnung
§ 16
Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine
EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung
zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt
werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen
mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen)
führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
bleibt unberührt.
Und:
§ 3
Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt
werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf
Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht
oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz
entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und
Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Zitat ende!
Nun sollte doch wohl klar sein, KEINE Fahrt ohne Kennzeichen!