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wie schon geschrieben wurde,haften die kommunen.schön fotos machen und dokumentieren.auf jeden fall versuchen den schaden ersetzt zu bekommen.
Moin Leute, ich kann den Ärger wohl nachvollziehen.. ich selbst bin ja Lkw-Fahrer und ärgere mich täglich über die Eisplacken auf der Bahn.
Nur im §en Dschungel steht ja unmisverständlich, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer den Witterungsbedingungen anzupassen hat.
Das werden die Herren der Kommune/Kreisverwaltung als Ausweg vorgeben um nicht dafür aufzukommen.
Aber: wenn , wie auch schon geschrieben, nicht auf Gefahrenstellen hingewiesen wird , sei es Zeichen 112 / Zeichen 116.
112 ist Fahrbahnunebenheit , 116 Splitt/ Schotter.
Im §3 STVO steht insbesondere:"abgeschrieben aus dem dicken Wälzer"
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigensschaften vom Fahrzeug anzupassen.
So wird meistens argumentiert , das man nicht die erfordliche Sorgfalt an den Tag gelegt und dadurch nicht rechtzeitig reagieren konnte.
Fazit: Selbst Schuld ....
NUR: Wer erheblich an solchen "Schützengräben" , die wir zur Zeit auf der Straße haben, Schaden nimmt sollte sich Anwalt´s hilfe nehmen.
Ich bin damals auch nur damit durchgekommen.
Mfg Stefan
nen kumpel ist letztes jahr durch ein schlagloch von einer unbeschilderten bautelle gefahren. Es ging dann bis vor gericht und er bekamm einen neuen satz alus+reifen.
@Qoohuhn, genau das wollte ich damit sagen. Man muss damit tatsächlich zu Gericht um sein Recht zu bekommen. Armes Deutschland :(
das wird sich bei mir nicht lohnen.
trotz das ich langsam genug gefahren bin konnte ich das loch ja nicht sehen, durch die fast geschlosssene schneedecke auf der fahrbahn. dunkel war es auch schon. neben mir fuhr noch einer, so konnte ich nicht ausweichen.
25-30 euro wirds kosten, das ist mir die mühe nicht wert. auch wenn ich mich im recht fühle...
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