glaub mir mein freund es ist nicht mehr so wie du denkst, deutschland ist nicht überall gleich. beispiel Kennzeichen, eine Gemeinde weiter dürfen sie nur ein kennzeichen in der größe eines Pizzableches drauf machen. Wir dürfen ganz ganz kleine drauf machen.
So wird es auch mit den Eintragungen sein, es gibt tatsächlich die Möglickeiten das man die 13er nicht mehr eingetragen bekommt. Liegt sicher alles am ermessen des Mister Tüv. Du hast vielleicht Glück gehabt und meine Prüfung steht ja bald an und ich habe hier bei unserem Tüv schon die ersten Bemerkungen bekommen.
Ich hoffe einfach alles eingetragen zu bekommen. Weil sonst finde ich, schaut die Kiste scheiße aus.
13er müssen es einfach sein. Jeder wird hier seine eigene Erfahrung gesammelt haben.
Kenne auch jemanden der es geschafft hat. Aber auch welche die ohne wieder nach hause gefahren sind.
Ist ja wohl logisch........aber manche meinen wohl es würde überhaupt nicht mehr gemacht werden und das ist völliger Bullshit........daher sagte ich ja auch, es müßen einige AUFLAGEN erfüllt werden.
Andere Länder andere sitten ist auch klar......hier geht es fertig!
Jeder sieht es anders ich kann du das sagen was hier Sache ist und hier ist es nunmal nicht möglich, egal wat für Auflagen man vorweisen kann die sind einfach strickt dagegen :-! wat solls bei mir sind se drin und gut ist ^^
aber ist es nicht herrlich in diesem Land...
da steht ein Polo mit 13er und du denkst dir, ja geil will ich auch so machen, fängst an und baust, denkst jab alles kla,r ab zum Tüv und dann sagen die, äh ja wie jetzt, sowas machen wir nicht mehr, vor paar Jahren hätten wir es noch gemacht aber jetzt doch nicht mehr.
Käse alles Käse, das sind so dinger auf die kann ich rein gar nicht, bestimmt so eine EU scheiße.
Ich hoffe Ihr versteht mich......möchte nicht wissen, was nicht noch alles mal erlaubt war und nu nicht mehr. Nur weil da so ein paar Bürohansen sich mal zusammengesetzt haben.
Zitat:
.möchte nicht wissen, was nicht noch alles mal erlaubt war und nu nicht mehr.
ganz einfach... nen polo mit 60/40 und 175/50 13"kann NIE die auflagen erfüllen.
das man es eingetragen bekommt ist gar keine frage, das macht mein tüver sofort, was nützt es aber, wenn man angehalten wird und sofort stillgelegt weil man die auflagen nu einmal nich einhalten kann? das man jeden scheiß eingetragen bekommt heißt doch nix.. das is für mich klugscheißen. mein tüver hat auch auf nem peugeot 206cc nen asi japan spoiler aus alu eingetragen, was nie und nimmer auflagen erfüllt
Zitat:
japan spoiler aus alu
Des wird ne ewige streitfrage bleiben, eingetragen is nich eingetragen. Sind erfahrungswerte.
Zitat:
lichtaustrittskante unter 50cm...
Hallo,
meine 7x13 mit 175/50R13 wurden letztes Jahr eingetragen vom Tüv nach §19 (2) in Verbindung mit §21. Bisher hatte ich noch keine Probleme bei Kontrollen.
Vor kurzem stand die Hauptuntersuchung bei meinem an und der Dekra Beamte wollte mir den Polo auf den 7x13 nicht abnehmen, da er es (trotz Eintragung) nicht für zulässig ansah .
Hab Winterräder montiert und dann erst den Stempel von ihm bekommen...!
So kann es auch gehen...!
das mit der lichtaustrittskante ist aber nur ab bj. 87 oder so.. alles ältere fliegt da raus.. also egal...
mindesthöhe vom auto gibt es nicht... alles ermessenssache des tüvers...
tacho angleichen und hin da.. mit freigabe...
spezielle reifenmarke brauchte ich auch nicht... weis nicht wie es bei den ats ist...
175/50 13 standen bei meinen mangels im gutachten, was zwar auch abgelaufen war, er aber per einzelabnahme als grundlage genommen hat...
also ich hatte auch keine probleme...
und hab sogar vor zwei monaten mein neues h&r 60/40 eintragen lassen in verbindung mit den rädern....
zumindest gibt es doch ein paar leute die es so sehen wie ich
Hallo Dave,
bei meinem Prüfer habe ich es damals sogar ohne Tachoüberprüfung bzw Angleichung usw eingetragen bekommen...!
Mein Prüfer hat aber gleich dazu gesagt, eingetragen heisst nicht eingetragen....!
In den Prüfberichten stehen immer solche Sätze wie "Zum Zeitpunkt der Begutachtung entsprach das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften"...damit ist der Prüfer, egal was kommt, fein raus....!
Heisst im Klartext, ist z.B. der niedrigste Punkt der Spiegelkante Deiner Scheinwerfer unter 500mm bei einer Kontrolle....entspricht Dein Fahrzeug trotz Eintragung nicht mehr den Vorschriften und sie können Dich dafür belangen...!
Zitat:
Heisst im Klartext, ist z.B. der niedrigste Punkt der Spiegelkante Deiner Scheinwerfer unter 500mm bei einer Kontrolle....entspricht Dein Fahrzeug trotz Eintragung nicht mehr den Vorschriften und sie können Dich dafür belangen...!
Tach.
Weiß einer von euch wie es mit 7 und 8* 13" ats Felgen in Verbindung mit 195/45 13" reifen aussieht?
Tacho ist kein Thema, habe ein ausgleichsgetriebe für die Tachowelle.
kai
also 7j sind kein problem...
8j weis ich nicht genau.. keine erfahrung mit
ändert auch nichts dran das das auto bei tieferlegung zu tief ist.
kommt aufs alter an.. informieren vorher...
pauschal ist die aussage falsch...
Diese Regelung gilt für Fahrzeuge ab 01.01.1988 (§72 StVZO).
alles was älter ist, ist scheinwerferhöhe egal...
super.... aber nicht bodenfreiheit, das betrifft komischerweise alle autos
Zitat:
super.... aber nicht bodenfreiheit, das betrifft komischerweise alle autos
Die Bodenfreiheit ist gesetzlich indirekt festgelegt...somit liegt es im Ermessen vom Prüfer ob er Räder mit Fahrwerk einträgt und beim nächsten Prüfer, ob er sie ggf. wieder austrägt....!
§1 StV0 und §30 StVZO
Zitat:
"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
und
"Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden."
LG
also nicht festgelegt....
lkws zerstören die straßen mehr, als wenn bei jemanden ne auspuffanlage schleift....
und nen opa kann auch mit 20 über kopfsteinpflaster...
gesetz gibt es keins.... jedenfalls nicht wo drinsteht muss die und die höhe haben....
die fahrbarkeit ist natürlich ne andere sache....
richtwert ist gesetzlich festgelegt, und das sind nunmal 8cm zu festen teilen.
viel spaß beim versuch den bullen zu erklären das dass gesetzlich nicht festgelegt ist wenn sie dein auto stilllegen.
8cm richtwert könn auch 7 oder 5 sein....
wo soll das bitte stehen dass du nicht tiefer darfst?
die 8 oder teilweise auch 11 cm bodenfreiheit werden gerne mal als richtwert genommen...aber gesetzlich verankert is das meines wisens nach nicht...
soweit ich weiss geht das nach dem satz bodenfreiheit muss gewährleistet sein oder so ähnlich
ist halt alles ermessenssache.. das kann jeder halten wie er will...
wo kein gesetz, kein vergehen, keine strafe
ich weiß gehört net in diesen Thread, aber ich hät noch nen Satz gebrauchter ATS Calssic mit 175/50 R13 und Pirelli Drago p5000 Schlappen drauf, ....sind 2 Smmer gefahren und liegen jetz schon ne weile bei mir rum, ....brauch sie nicht mehr, und würd sie hier mal anpreisen, ...vernünftige Preisvorstellung per mail an mich, Bilder auf Anfrage gerne.
Grobe Beschreibung der Felgen, gebraucht mit Bordsteinschäden, Abplatzungen ...eine Felge mit Schlag. Will dafür aber auch keine Unsummen. einfach mal mailen
Gruß Ray
2 sommer gefahren^^ da kommt er ja noch tiefer
Zitat:
2sommer gefahren^^ da kommt er ja noch tiefer
nene Profil is noch genug drauf, auch wenn alle immer über die drago schimpfen dass sie schnell abgefahren sind ^^