Ich war gestern unterwegs nach dortmund,mein zweiten abholen nen BMW 316i compact
ich war mit nen audi unterweg mit anhänger da der BMW nen motorschaden hat.Ich habe nen Führerschein klasse B also dürfe ich nen gespann mit nem maximal leergewicht von 3500 kg fahren oder seh ich das falsch? naja wie es so komm musste hält mich die Rennleitung an und will mir an die karre pissen!ich wäre angeblich ohne fahrerlaubnis gefahren und das würde jetzt kosten.Jetzt wolle ich euch fragen ob ich was zu befürchten habe und wenn ja was ich zu befürchten habe.
Der audi hat ein leegewicht von 1550 kg, der BMW ein leegewicht von 1140 kg der anhänger nen doppelaxer lass ihn 600 kg gewogen haben da komm ich auf ein gesamtgewicht von 3290 kg dürfte ich also noch fahren.
Was sagt ihr dazu?
hi, ja du darfst 3,5 haben, ABER der anhänger mit last darf nicht schwerer sein als das zugfahrzeug.
das ist schon richtig was die polizei gesagt hat, für das was du gemacht hast, benötigt man führerscheinklasse BE und du hast nur B, du darfst nur hänger ziehen, die nicht mehr als 750kg wiegen und dann in zusammenhang mit zugfahrzeug nicht über 3,5tonnen wiegen darf
Zitat:
hi, ja du darfst 3,5 haben, ABER der anhänger mit last darf nicht schwerer sein als das zugfahrzeug.
Klasse B:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
mit b darfste einen Lkw mit zulässiger gesamtmasse von 3,5t und einen anhänger von 750kg zulässiger......fahren
oder einen pkw mit einerzulässiger gesamtmasse von 3,5t und einen anhänger von 750kg zulässiger......fahren
also darfst du nicht eine gm von 4250 überschreiten alles andere is BE
mfg
Zitat:
du darfst nur hänger ziehen, die nicht mehr als 750kg wiegen
ja ich kann mit ner strafe von rund 500 euro rechnen wer weiss was da noch kommt
ich frage mal so was kann da noch kommen? hat da jemand von euch erfahrung gemacht?
Wer nach dem 31.12.1998 den PKW Führerschein Klasse B gemacht hat darf nur noch Anhänger bis zu 750 Kg führen. Für swerere Hänger ist der Führerschein BE vorgeschrieben. Weitere Information
Nicht ganz...
Mit Deinem Führerschein darfst Du Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse (nicht Leermasse!)von nicht mehr als 3500 kg fahren.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Also darf alles zusammen nicht über 3500 kg wiegen.
Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Folgen von Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG):
Je nach dem ob es als Fahrlässig eingestuft wird, bis zu maximal einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe...
Gruß
Ich weiss nicht obs schon erwähnt wurde, aber ist (wenn man den ganzen kram mit dem Gewichtmal außen vor lässt) ein 2 Achser nicht grundsätzlich nur mit Klasse BE zu fahren?
Nein, kommt auf´s Gewicht an.
Die schwerste erlaubte Kombination ist für B-Besitzer 3500 kg + 750 kg = 4250 kg höchste zulässige Gesamtmasse.
ich hab be mitgemacht, weil mir die scheiß rechnerei auf den keks ging.
und mit was für ne strafe muss ich rechnen? führerschein weg o.a.?
Zitat:
bis zu maximal einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe...
sterben muss ich irgendwann mal aber ich geh nicht in knast wegen sonem müll
Glaube ich nicht das du in Knast musst.
Würd versuchen über das argument Falschwissen was zu reißen.
Obwohl Unwissen eigentlich nicht vor Strafe schützt.
Doof gelaufen -.-
läuft halt unter fahren ohne führerschein in diesen fall, die spanne der strafe ist groß
wegen sowas wurd noch keiner eingebuchtet, auch wenn´s theoretisch aufgrund des gesetzes möglich wär.
Zitat:
wegen sowas wurd noch keiner eingebuchtet, auch wenn´s theoretisch aufgrund des gesetzes möglich wär.
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Da stehts ganz genau.
Zitat:
Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt .
Zitat:
Muss man nur aufpassen, wie stark der Hänger geladen wird (muss man sowieso immer drauf achten), wenn er theoretisch mehr wie das Lehrgewicht des Zugfahrzeugs wiegen dürfte.
Zitat:
ein 2 Achser nicht grundsätzlich nur mit Klasse BE zu fahren?
Die schwerste erlaubte Kombination ist für B-Besitzer 3500 kg + 750 kg = 4250 kg höchste
ja ist echt verwirrent hier
Normaler weise hätten sie den anhänger wiegen müssen wie ich das heute gehört habe haben sie aber nicht ich könnte also hingehen und sagen der motor war aus dem auto ausgebaut.
Ich bin ech tmal gespannt was da auf mich zukommt haben wir denn hier keinen von der Rennleitung der nen POLO fährt ^^.
Musste heute eh zur Polizei, hab da mal nachgefragt.
Bisher stellte sich die Frage bei mir nie, weil die Hänger vom zul. GG. her insgesamt immer noch leichter waren, als das Leergewicht des Zugfahrzeug. Selbst der Wohnwagen wog nicht mehr...
Konkrete Frage an die Polizisten hinterm Tresen: Gilt a) das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers laut Fahrzeugschein, oder b) darf der Anhänger nur soweit geladen werden, bis das Gewicht der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs erreicht ist?
Beispiel:
PKW ziehend: Leergewicht: 1000 kg
Anhänger: zul. Gesamtgewicht 1200 kg, tatsächliches Gewicht (also soviel, wie er jetzt gerade so wie er am Auto hängt, wiegt) 900 kg. (ist dies der Fall, hätte der Threadersteller den Autotransportanhänger nicht mal leer ziehen dürfen!)
4 Kollegen auf der Wache, alle keine Ahnung.
Nach 15 Minuten Geblätter in deren Gesetzen und einer Diskussion unter ihnen: Logisch Richtig aus Sicht des PKW-Fahrers sei das tatsächliche Gewicht (a), logisch aus Sicht des kontrollierenden Polizisten das zul. GG im Fahrzeugschein, da nur das bei einer Kontrolle schnell ermittelt werden kann(b)).
Sie waren sich aber alle nicht sicher, ich soll morgen nochmal vorbeikommen.
Kurze Zwischenfrage @ Bullfinch :
Wie lange hast du denn deinen FS schon?
Bist du noch in der Probezeit?
Nein in der Pobezeit bin ich nicht mehr seid einem jahr raus
Zitat:
Nein in der Pobezeit bin ich nicht mehr seid einem jahr raus
man darf doch mit hänger nur 3500 kg fahren ode rnicht?
also mit den normalen b führerschein
so habe ich es zumindest gelernt
b führerschein nicht mehr wie 3500 kg ob mit oder ohne anhänger
heißt für mich wenn ich ans max.will darf mein auto eine zul.ges.masse von 2750 kg haben
oder sehe ich da nun wa skomplett falsch?
man ist da salles verwirrent hier
Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Da muss man genau lesen
Da steht "vor allem"... bedeutet also nicht nur die.
Ausserdem ist DAS NICHT der Gesetzestext. In dem steht gar nichts von Wohnwagen oder Sportanhängern.
Hatte das selbe! Verfahren wurde eingestellt! Kosten Laut Rechtsanwalt höstens 25€ weil es nicht so zu werten ist wie fahren ohne Führerschein eines PkW!
Zitat:
Wohnwagen und Sportanhänger