hey,
ab morgen wird ja die steuer geändert... gilt das auch für unsere autos? und wenn ja wieviel co2 ausstoss hat son polo (am besten mal alle motorvarianten) und weiss einer shcon wieviel teuer oder billiger die steuer für uns wird?^^
mfg
soweit ich weiß, zählt die neue KFZ Steuer nur für Autos die ab November 08 zugelassen sind. (Verbessert mich wenn ich falsch liege)
sogar erst für fzg ab 09 meines wissens oder wars doch ende 2008? auf jeden fall sind unser alle polos erstmal nicht betroffen:p
grüße
Die Regelung gilt erst für Fahrzeuge die nach dem 30.06.2009 Zugelassen werden..
hi, ich wollt mal fragen wenn einer von uns z.b. nen polo 86 c coupe mit AAU anmelden will wie soll das gehen damals gabs ja gar keine messungen woher wissen die dann die richtigen werte?
und was schmeist der polo 86c AAU eigendlich an co2 raus?
ich will auf nz umbauen dann ändert sich ja auch die steuer leuft das dann nach co2 oder nach der alten regelung?
MfG
Alex
habe eben mal die internet seite des finanzamtes angesehen und das steht bei der berechnung einfach n leeres feld wieviel co2 man hatt. muss man das etwa selber messen lassen und dann nachweisen und eintragen?[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
MfG
Alex
Zitat:
hi, ich wollt mal fragen wenn einer von uns z.b. nen polo 86 c coupe mit AAU anmelden will wie soll das gehen damals gabs ja gar keine messungen woher wissen die dann die richtigen werte?
und was schmeist der polo 86c AAU eigendlich an co2 raus?
ich will auf nz umbauen dann ändert sich ja auch die steuer leuft das dann nach co2 oder nach der alten regelung?
MfG
Alex
Die Regelung gilt erst für Fahrzeuge die nach dem 30.06.2009 Zugelassen werden
auch so erstanmeldungen oder wie?
jo, quasi die autos die ab morgen gekauft werden, müssen wenn sie den co2 ausstoß überschreiten (glaube bis zu 120 gramm co2), pro gramm co2, 2€ zahlen, zu den normalen steuern, die weiterhin nach hubraum berechnent werden.
Also bj 2009 haben ne?
ich weiß ich frag dämlich will mir nur ganz sicher sein da im netz was steht von wegen zusätzliche motivation zur abwrackprämie!
MfG
Alex
Nein.. wie geschrieben gilt diese Regelung nur bei Neuzulassungen.. wenn du ein Fahrzeug umeldest ist das wurscht..
Wenn du also nen 86C hast der niemals angemeldet war, dann tritt diese Regelung in kraft da es sich um eine neuanmeldung handelt..
Neu: Ab heute gilt die neue Kfz-Steuer!
Neu zugelassene Pkw unterliegen ab sofort der neuen Kfz-Steuer. Bei dieser wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt. Eckpunkte sind:
* Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2 € je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum.
* CO2-Freibetrag: Eine Basismasse von 120 g/km CO2-Emission bleibt bis 2011 steuerfrei, jedes weitere g/km wird mit 2 € besteuert.
* Halter von Diesel-Pkw mit Emissionsgruppe Euro 6 erhalten von 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuer-Befreiung von 150 €.
* Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer besteuert. (Tipp: Vergleichen Sie beide Berechnungen unten und verwenden Sie co2db!)
* Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.
Zitat:
* Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.