Muss ich die Achsen immer neu vermessen lassen, wenn ich bei einem Gewindefahrwerk die höhe verstelle ? Und muss ich nach dem Verstellen eigentlich zum TÜV oder gibt es ein bereich in dem ich das fahrwerk einfach so verstellen kann, ohne gleich wieder zum Tüv gehen zu müssen ?
Danke schon mal im Vorraus !
also wenn du es verstellst, musste auch eine neue vermessung machen! und weil du den eingestellten Wert verändert hast, darfste auch beim tüv antanzen!
mfg dennis
naja also ich kenn das anders...
1) wenn du die dämpfer dazu nicht ausbaust musst du die achse auch nicht neu vermessen, da wäre ich ja schon 100mal beim achsvermessen gewesen, wäre auch ziemlich teuer geworden außerdem fummeslt du ja ned an deiner achse rum wenn nur die höhe verstellst.
2) ich hab mein gewinde so tief wie möglich eintragen lassen und wenn ich es jetzt höher schraub muss ich damit ned zum tüv... nur tiefer (wenns denn gehen würde) dürfte ich es nicht machen...
na gut, aber wenn du höhe verstellst, ändert sich doch der sturz etc... klar kann an so fahren, aber weiß man wie die räder sich verändern?
hm....naja das ist ja jetzt keine klare antwort ? wer hat denn nun recht ?
ich stimme mel1982 zu.... nur durch´s hoch oder runter drehen verändert sich ja nicht die geometrie vom sturz sonder nur die höhe des wagens...
z.b. als wir mit 2 6n gti´s zum wöhrtersee gefahren sind mussten wir unterwegs hochdrehen da die autobahn so hügelig gewesen ist... war alles so wie vorher... und hat nieeiner gemekert...
gruß erik
Wenn Du das Fahwerk gleichmäßig veränderst, brauchst auch nichts neu vermessen zu lassen.
Zum Thema TÜV......beim Kauf des Fahrwerks liegt ein Teilegutachten bei. Der Kollege vom TÜV (oder wer auch immer) bestätigt den ordnungsgem. Einbau des Farhwerks. Was Du dann damit machst hat die einen Dreck zu interessieren.
Also ich bin mit (waren glaub 60/40) beim TÜV vorgefahren. Sah mir noch bisssle zu assi aus und habs dann auf 60/60 runtergestellt. 70/60 würden gehen. Aber mein Baby muss ja auch irgendwie in die Tiefgarage kommen
durch die Höhenverstellung verändert sich der Sturz ..deshalb Achsvermessung ganz einfach..
Zitat:
durch die Höhenverstellung verändert sich der Sturz ..deshalb Achsvermessung ganz einfach..
Zum Thema TÜV......beim Kauf des Fahrwerks liegt ein Teilegutachten bei. Der Kollege vom TÜV (oder wer auch immer) bestätigt den ordnungsgem. Einbau des Farhwerks. Was Du dann damit machst hat die einen Dreck zu interessieren.
Also ich bin mit (waren glaub 60/40) beim TÜV vorgefahren. Sah mir noch bisssle zu assi aus und habs dann auf 60/60 runtergestellt. 70/60 würden gehen. Aber mein Baby muss ja auch irgendwie in die Tiefgarage kommen
ich sags ja, veränderst du was und machst nix, schade um die reifen....
Wie oft dreht man das Gewinde denn? einmal zum Winter hin und zum Sommer!
Kann sich doch jeder ne Achsvermessung leisten. regelpreis 50€, ich zahl wie viele 25€ oder sogar gar nix!
Also in meinem Wisch von der DEKRA ist lediglich vermerkt dass alles ordnungsgemäß verbaut wurde und der Mindestabstand von X MM einghalten wurde........
von daher mach ich mir wenig Sorgen....
sollte das bei Dir anderst sein, nehme ich meine Aussage natürlich zurück. Nicht dass Du noch ärgern mit den Grünen / Blauen bekommst
für ne Vermessung nur 25 Taler? wenn super Beziehungen hast vielleicht
jo wenn man mit vergölst zusammen arbeitet
die Beziehung hab ich leider net. Spurvermessung wäre in der Werkstatt meines Vertrauens zwar kein Problem, allerdings kann er nach eigener aussage den Sturz nicht vermessen....bin zur nächst größeren Werkstatt gefahren...ca. 60 Taler
Dann war ich wohl mit meiner Antwort etwas voreilig. ist im Wisch meines Kumpels eben genauso vermerkt......bei nem Gewinde von KW....
tut mir dann für alle anderen Leid, die das nicht haben
also schön beim TÜV vorfahren........
vermessen kann er ihn schon nur nicht einstellen...
was dann halt relativ wenig bringt
Hi
also ich war ja gestern beim Tüv um nen paar sachen eintragen zu lassen!und dann hab ich ihn gefragt wie es ist mitm gewinde hoch und runterdrehen!
er antwortete mit:Hochdrehen ist erlaubt!Muss nicht wieder eingetragen werden!Runterdrehen muss eingetragen werden wenn überhaupt möglich!
ok vielen danke für die antworten