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erheblicher oder leichter Mangel?

POLO-Bolle
  • Themenstarter

Moin,
ich habe da mal ne Frage:
Ich kauf mir jetzt von nem Bekannten nen Polo, bei dem Wagen ist die HU & AU seit Februar abgelaufen. Ummelden kann ich ihn ja wahrscheinlich so net mehr....
Die Mängel an dem Wagen sind:
1. Ein 2 Euro großes Loch im Unterboden
2. Ein Stoßdämpfer ist total hin

Meine Frage: Sind das erhebliche oder geringe Mängel?

Sonst ist das fahrzeug soweit fit.

Danke im voraus für informative Antworten



gelöschtes Mitglied

    Erheblich, da die Fahrsicherheit so nicht gewährleistet ist.

    Grüße


    jop genau so isses, mist zu langsam!

    mfg



    Ehrheblich, Weil fahrwerk. aber nicht hoffnungslos


    also fahrwerk auf jeden fall...musste wechseln...is ja aber schnell gemacht...auf die löcher...meist sind das die ablassdeckel...würde ich ein blech drauf setzen...da haste ruhe....kommt natürlich drauf an wo, aber der tüver siehts trotzdem nicht so gerne...wenn de hilfe brauchst sag bescheid


    POLO-Bolle
    • Themenstarter

    und das ummelden haut auch net mehr hin oder?


    gelöschtes Mitglied

      ohne gültigen Tüv kannste das Auto nicht ummelden, die Abgas- und Hauptuntersuchungsbescheinigung musste bei der Zulassungsstelle vorlegen.


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