Hallo,
Unzwar habe ich meinen Polo mit aufgezogenen 195/50 R15 Reifen und entsprechender Felge gekauft. Die Felge ist eine Original VW Alufelge .
Die 195/50 R15 sind ja keine "Standartreifen" für einen 6n, und nun wollte ich wissen, ob ich für diese Reifen/Felgen ein Gutachten, ABE oder eine Eintragung brauche? Ich habe nix davon. Oder brauche ich das wegen der Original VW Felge nicht ? Sprich ist diese Felge in der Größe freigegeben für einen 6n?
MFG Zany
freigabe bekommst du bei vw, da stehen alle reifengrößen drin die auf den felgen gefahren werden dürfen auf dem fahrzeug.
mir ist nur 195/45 R15 bekannt....
bei 195/50 brauchste eine tachoangleichung und nen kumpel von mir hat die beim tüv nicht eingetragen bekommen nimm doch 195/45/15 die stehen bei den meisten 6n im brief so schon drin
hi
ich hatte auch 195/5o R15 eingetragen bekommen und zwar ohne tachoangleichung also musste nur gucken ob du diese reifenkombi auf den felgen fahren darfst!
lg
Zitat:
hi
ich hatte auch 195/5o R15 eingetragen bekommen und zwar ohne tachoangleichung also musste nur gucken ob du diese reifenkombi auf den felgen fahren darfst!
Zitat:
bei 195/50 brauchste eine tachoangleichung und nen kumpel von mir hat die beim tüv nicht eingetragen bekommen nimm doch 195/45/15 die stehen bei den meisten 6n im brief so schon drin
Ja nur, dass 195/50 so gut wie in keinem Gutachten aufgeführt werden, da der Abrollumfang die Toleranz überschreitet und der Tachoabweicht.
-> Tachoangleichung
Manche Prüfer drücken da aber nen Auge zu, denn wenn man es mal umrechnet ist es nur maximal drüber. Nen Kollege hat se auch ohne Tachoangleich eingetragen.
mfg
Zitat:
Ja nur, dass 195/50 so gut wie in keinem Gutachten aufgeführt werden, da der Abrollumfang die Toleranz überschreitet und der Tachoabweicht.
-> Tachoangleichung
Manche Prüfer drücken da aber nen Auge zu, denn wenn man es mal umrechnet ist es nur maximal drüber. Nen Kollege hat se auch ohne Tachoangleich eingetragen.
Ok, dann mach aus "-> Tachoüberprüfung". War bissel voreilig mit dem angleichen, trotzdem läuft es bei einer viel Zahl 6N's darauf hinaus, dass die 195/50 zu Tachoungenauigkeiten führen, dass es nicht immer so ist, sagte ich ja.
Kollege hat se ja ohne Angleich eingetragen.
Und das sie in keinem Gutachten stehen, heißt min. schon mal, dass man sie nicht nach "einfach" nach 19.3 eintragen lassen kann, und alles andere ist ja meistens mit mehr aufwand verbunden.
Wollte damit keineswegs ausdrücken, dass alles was nicht im Gutachsten steht, oder kein Gutachten hat gleich unmöglich ist.
mfg