http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=220369995486&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
hi das sind doch diese us standlichtblinker oder verstehe ich da was falsch?
hat diese villeicht jemand?
wie ist das mim einbau? muss man da irgentwas an der elektrik ändern oder wie ist das, einfach anschliessen fertig?
kommt mir eben komisch vor für nur 10 euros?
danke schonmal lg
hey habe die gleichen blinker gekauft, hab das standlicht aber nicht mit angeklemmt, da du lediglich ein blatt von einem italienischen tüv dabei bekommst, welches angeblich bestätigt das es legal wäre, war beim tüv fragen und die meinten das darf man nicht anklemmen
na gut vielen dank ist ja doof
toll dann steht da tüv frei sowas lieb ich ja
thx trotzdem lg
Schau dir doch mal diesen:
http://www.polotreff.de/forum/t/151177
Thread an...
Die MHW Blinker haben ein E-Zeichen und weiterhin außen die Kennzeichnung, dass dort 2 Leuchtmittel drin sind und auch noch die A-Kennzeichnung, die für Standlicht notwendig ist.
http://www.polotreff.de/data/forum...php?IID=83991
--> Standlicht in diesen Blinkern ist Legal!
Einfach mit nem Stromdieb o.ä. das normale Standlicht "anzapfen" und dran freuen.
Das Standlicht ist natürlich nur dann vollständig legal, wenn man "weiße" W5W Leuchtmittel nutzt. Nimmt man gelbe siehts aber besser aus und hier bei mir hat sich noch keiner dran gestört*gg*
das ist richtig. mit weißen glühlampen darf dieses standlicht mit angeklemmt werden aber...
im scheinwerfer müsste das standlicht dann aus geschaltet werden aber das könnte eine mängelkarte von den grünen geben mit tüv vorführung da alles was verbaut ist auch funktionieren muss. 4mal standlicht ist aber sozusagen verboten,angeleyes sind in diesem fall wohl die ausnahme.
legal wäre die geschichte erst wenn es in den scheinwerfern kein originales standlicht geben würde.
mhm also dürfte man nur weiss fahren... is ja ned so dolle....
häh und wie standlich von den angel eyes darf dann nicht gehn?
ach is mir zu kompliziert ich lasses einfach so wies is und gut vermeide ich auch ärger mit den blauen
vielen dank für die antworten
lg
Ach quatsch,natürlich dürfen die Angle Eyes weiter leuchten!
Du darfst bis zu 6 Standlicht-Quellen vorne haben!
4 Engelsäuglein + 2 Blinker = 6, passt also
Wenn du die Leuchtmittel in den Blinkern orange (also nicht so Chrom-Teile o.ä.) sind, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Standlicht auch orange schimmert...
das mit den 6 standlichtquellen ist wohl beim lesen unter gegangen ,sorry.
Zitat:
Wenn du die Leuchtmittel in den Blinkern orange (also nicht so Chrom-Teile o.ä.) sind, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Standlicht auch orange schimmert...
...sorry, aber ich denke das mit dem weiße Birnchen reinmachen und normales Standlicht abklemmen und so Geschichten ist eigentlich Quatsch!
(Man belehr mich bitte, wenn ein TÜVler etwas Anderes schriftlich bestätigt haben sollte. )
Also, wenn ich da ein weißes licht mit dran mache und das "normale" Standlicht auch angeklemmt lasse, dann sind das Positionslampen - Siehe auf den hinteren Kotflügeln von landw. Zugmaschinen - auch "Trecker" oder "Traktor" genannt.
Wenn sie ebenso angeschaltet ist, jedoch gelb, dann hat sie einen zusätzlichen Effekt, nämlich eine Seitenmarkierungsleuchte, um z.B. schneller erkannt zu werden wenn man aus einer engen/unübersichtlichen Ausfahrt herausfährt.
Also wie gesagt, man korrigiere mich bitte, wenn es da andere Entscheidungen rechtlicher Art gegeben haben sollte, aber nach diesen Definitionen ist das ganze legal und obendrein erhöht es die Sicherheit im Straßenverkehr in der Dunklen Jahreszeit.
@thekick2005: mit standlicht abklemmen solltest du nochmal genau lesen
du kannst eine landwirtschaftliche maschine nicht mit einem auto vergleichen
steht auf den blinkern die e-kennung für standlicht oder für positionsleuchten?
ich korrigiere dich und sage es ist nicht legal und rechtlich gibt es da genug zu finden im netz.
ne unterbodenbeleuchtung macht ein auto auch sichtbarer in der dunklen jahreszeit und dennoch ist sie v erboten
Ein Fahrzeug egal ob Traktor, PKW, LKW oder Moped darf nach vorn nur weiß leuchten und wie schon gesagt, maximal 6 Standlichtquellen besitzen. Sobald man orangefarbene Standlichter in den Blinkern oder sonst wo hat, die nach vorn strahlen, erlischt die Betriebserlaubnis.
Die E-Kennung auf den Blinkern, sind ausschließlich für die Zulassung der Standlichtfunktion mit WEIßEN Leuchtmitteln. Das heißt nicht, dass man damit die US Blinker nachmachen darf.
Gruß
...ich meine ja auch nur, dass das Standlicht/SML in Orange natürlich nicht in 21W strahlen soll. 5Watt reichen - wie das normale Standlicht.
So wäre weiterhin ein Unterschied zwischen Standlicht/Positionslicht und dem Fahrtrichtungsanzeiger gegeben. Praktisch eine 21W5 Birne in Orange.
Ich werde das mit meinem TÜVler klären.
Zitat:
du kannst eine landwirtschaftliche maschine nicht mit einem auto vergleichen
Zitat:
...ich meine ja auch nur, dass das Standlicht/SML in Orange natürlich nicht in 21W strahlen soll. 5Watt reichen - wie das normale Standlicht.