hallo leute habe meine sylingfront wieder repariert, und jetzt möchte ich diese gerne eintragen, ich weis das jetzt wieder welche ankommen das man das nict braucht aber ich will das halt machen.
habe auch schon mit einer tüv station gesprochen, von der ich weis das sie eh gegen tunen sind aber egal, mein tüv prüfer ist erst mal krank auf unbefristete zeit weil er irgendwas hat (krankheit)
hat jemand sowas von euch schonmall eingetragen?
oder nur die gecleante? würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte was die da genau gucken und welche auflagen! oder am geilsten währe es wenn jemand ne eintragung hat gecleante styling mit g 4 und mir ne kopie machen könnte! mfg marc
leute weis denn hier mal wieder keiner was?
bischen nach oben schieb
Fasching ist vorbei! Oder ist das dein Ernst?
Die Frage wird dir deswegen keiner beantworten , weil keiner "Orginalteile" eintragen läßt! Auch wenn sie dezent verändert sind!
hab meine gecleante 6n2 front eingetragen!steht nur drin mit original polo 6n2 stoßstange und rieger ininity lippe
Ja gut bei einem kompletten Frontumbau würde ich es auch eintragen...
ich meine wenn du ne g4 lippe dran baust muss es eingetragen werden so oder so, da es ja in dem fall kein originalteil fürn polo 6n ist sondern fürn g4, d.h. du müsstest diese kombi eintragen.
machbar wird es wohl sein, wobei die ientargung sihc eher auf die lippe bezieht als auf die stoßi.
vllt vertue ich mcih da ja jetzt aber ich meien teile von anderen fahrzuegen müssen eingetragen werden.
grüße
Zitat:
ich meine wenn du ne g4 lippe dran baust muss es eingetragen werden so oder so, da es ja in dem fall kein originalteil fürn polo 6n ist sondern fürn g4, d.h. du müsstest diese kombi eintragen.
Ich geh mal meine Heckklappe eintragen,die is
nämlich gecleant, die Rückleuchten, da sie ja
vom 6N2 sind oder noch besser, ich lass mal
meine Nabendeckel eintragen, sind namlich von
Porsche!
Sorry aber is doch Blödsinn....!
Zitat:
Sorry aber is doch Blödsinn....!
Ich geh mal meine Heckklappe eintragen,die is
nämlich gecleant
wenn du des kennzeichen da weggemacht ahst un nun woanders müsstest du es streng genommen eintargen
Zitat:
wenn du des kennzeichen da weggemacht ahst un nun woanders müsstest du es streng genommen eintargen
das würde dann eh ne einzelabnahme, also ist es egal obs vw seat odrr sonst was wäre.hauptsache genug bodenfreiheit und gut....
fahr irgendwo hin egal wo hauptsache tüv und gut belaber den en bisschen, kannst ja auch wenn de die front noch nicht dran hast mit der front hinlaufen und die priginale vw numemr zeigen etc
lass dir was einfallen und gut.eingetragen bekommst du es eh wenn genug bodenfreiheit ist...
wie viel muss denn sein?
metallteile 8 cm plastik teiel 7 cm
sorry für offtopic, aber ich hab gehört man müsste alle lippen eintragen lassen, die jetz nich fürn polo sind.
hab ne je-design am 6n2 und ne ABE dabei, oben steht zar ABE drauf, aber unten steht dann Gutachten zur Beantragung einer ABE oder ähnliches, weißes jezt ausm stehgreif nich mehr so genau.
muss ich die jetz eintragen lassen oder nich? bin verwirrt
also ich komm unter die lippe grad so mitm schuh, kippenschachtel passt stehend nich mehr, liegend (auf der schmalen seite) vll mit ach und krach.
wie gesagt plastikteile sollten 7 cm bodenfreiheit haben, soweit ich weiß
mal angenommen 7 cm haut hin
muss ich die eintragen lassen?
ja so oder so....
eingetragen muss es so oder so werden, nur um es überhaupt eingetragen zu bekommen, dann muss es min 7cm haben
ja, weil ich jetz hier sitz un die scheiß abe in der hand hab ... steht abe drauf, also müssts normal nich eingetragen werden ...
wenns ne abe = allgemeine betriebserlaubnis ist, dann brauchst es net.
es kann aber sien das die abe zB nur mit dem ori fahrwerk gilt, da die höhe dann nur passt oder so, das würde dann aber darin stehen.
ansonsten fahr doch einfach zum tüvi und frag nach? fragen kostet nix, udn du weißt es dann sicher
ja, aber der rollt erst im juni wieder bis dahin hab ichs vergessen, fahr die winterkarre noch bis innen mai wegen festivals un so
ja der tüv öffnet aber ncoh vor juni
ja, aber der steht 40km weit wech inner garage und saisonkennzeichen etc ich schreib mir n denkzettel wenn ichs nächste mal beim auto bin
moin also ich hab ne 4er lippe drann und das schon fast zwei jahre und selbst beim tüv hat keiner was gesagt ist original vw fertig
Keine bange machen...
Zitat:
metallteile 8 cm plastik teiel 7 cm
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben ebenda Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO
Moin die StvZo wird es in der Art aber nicht mehr geben....
einfach mal das hier lesen dann wisst ihr was ich meine
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LG Carsten
Hallo sag mal schreibe ich falsch oder wat
Die Golf 4Lippe brauchst du nicht eintragen lassen weil es ein originalltei
von vw ist, denn ich war mit meiner lippe jetzt schon zweimal zum TÜV habe sie
etwas über 2,5jahre und es hat noch nie einer was gesagt und das mit den
7/8cm das war mal schon ewig nicht mehr
ich habe doch nun schon 2 mal geschrieben das ich die eintragen will,
wieso sagen jetzt wieder welche das es nicht muss.
zur info jedes in der bauart veränderte teil muss eingetragen werden.
1. die lippe gehört an den golf und net an den polo.
2. die ist gekürzt (also verändert)
ja ja mach was du denkst lass es eintragen werde mal noch schnell mein lenkrad eintragen lassen weil ich es mit nicht originalen vw leder beziehen lassen habe und meinen originalen dachkantenspoiler der für nen golf 3 vorgesehen ist der ab erschon seit mindestens 8 jahren dran ist...
Du bist mir n schrauber...
Zitat:
Hallo sag mal schreibe ich falsch oder wat
Die Golf 4Lippe brauchst du nicht eintragen lassen weil es ein originalltei
von vw ist, denn ich war mit meiner lippe jetzt schon zweimal zum TÜV habe sie
etwas über 2,5jahre und es hat noch nie einer was gesagt und das mit den
7/8cm das war mal schon ewig nicht mehr