hey!
weiss einer von euch wie tief ein auto liegen darf?
also ich meine jetzt mit ner lippe ö.ä frauf!?
ich habe z.b ne golf 3 lippe drunter!
hoffe es weiss einer genaueres!
danke schonmla gruss sebi
Hi...SuFu nutzen....
in Deutschland ist es so: Es gibt KEINE mindest Bodenfreiheit. Es gibt nur ein Richtmaß von: feste Teile zu Boden 8cm,bewegliche 7cm zum Boden
Allerdings gibt es EINE VORSCHRIFT, die so ziehmlich jedem Polofahren NACH 89 eigentlich ziehmlich schnell 3Punkte einheimsen würde: Die Lichtaustrittskante darf MAX. 50cm über dem Boden sein....
also einmal ist die scheinwerferunterkante ne hausnummer, glaub 50cm zum boden waren das.
und dann noch die 8cm bodenfreiheit, die mindestens vorhanden sein müssen.
korrigiert mich, wenn ich falsch liege
hab such funktion nichts gefunden!
ja 8cm müsste hin hauen!
aber was meinst de mit licht.......?
Lichtaustrittskante 50cm
Kennzeichen vorne: 20cm
Kennzeichen hinten: 30cm
und dann gibts noch was für die Anhängerkup. Blinker, Nebels aber die hab ich gerade nicht im Kopf.
mfg
Zitat:
also einmal ist die scheinwerferunterkante ne hausnummer, glaub 50cm zum boden waren das.
und dann noch die 8cm bodenfreiheit, die mindestens vorhanden sein müssen.
also mir geht es eig. nur um die lippe!
sagen wir so
das mit der scheinwerfer kante ist nicht ganz richtig ich hab mit meinem tüv'er gesprochen, das mit der austrittskante ist veraltet nach aktuellem EU recht ist das mit der austrittskante nicht mehr relevant... sagte er mir jedenfalls so..
der polo ist bei serien höhe ja nichtmal so weit von den 50 cm zum boden entfernt
eigentlich ist die scheinwerferunterkante gemeint. da das aber zu uneindeutig ist (so ist bei den klarglasdingern für den 2f die lichtaustrittskante 1,5cm höher wegen der linse), gibte die LAK.
es gibt noch das maß mit dem kennzeichen min. 20cm über boden.
aber sonst kenne ich keine max. tiefe. laß schleifen junge!
Aber im Grunde der StvZo fährst du mit 3 Punkten rum....Es besteht keine Freigabe von VW für diese Lippe an diesem Auto im KBA. Es ist so, einer sagt..."passt so"...andere sagt, er sähe darinn eine Verkehrsgefährdung-> Erlöschen der BE & 3 Punkte.... Diese Lippen-Sache ist ein 2seitiges Schwert....Immer "ma so und ma so"
VOR 89 gab es KEINE Vorgabe für die LAK!
wie gesagt!
geht um die lippe!
das ist wichtig!
Joa bis es schleift nen Gesetzt dazu gibts nicht nur Richtwerte von TÜV und Dekra, worauf diese achten beim Eintragen.
Die vom Tüv wurden schon genannt die 8 zu beweglichen etc und die Dekra sagt man muss irgendwie, egal wie, ein 11x11cm Klotz überwinden können.
Sind aber wie gesagt nur deren Richtwerte, steht so nicht in der STVO.
Da stehen halt die Werte wie Lichtaustrittskante, Kennzeichen etc.
mfg
da haben wir es ja!
jeder sagt was andres und keiner weiss es genau!
das ist wieder mal typisch deutschland!
also wenn se mich anhalten sag ich fahrwerk ist eingetragen und lippe ist orig!
und 8cm sind es auch noch"!"
Wie gesagt...mit dem "original"....einer nimmts dir ab ,einer nicht....Mir hamm ses au abgenomen....doch irgendwann halt ma net....
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sehr interessanter und informativer Thread.
also mir hat damals der tüv prüfer beim fahrwerk eintragen nen strich durch die rechnung gemacht.. hab nen 60/40 und hatte damals die mattig frontspoilerlippe dran. der tüv meinte, nix da! ist zu tief, wird dir nicht eingetragen. musste ich sie wieder abbauen
also das mit den 8cm is son streit thema die bullen sagen immer 8müssen sein wenn ich woanders frage zb son küs typen bei meiner "lieblingswerkstatt" wo man gut mit reden kann der meint das wäre eher so ein richtwert es geht vielmehr darum das man im verkehr kein hindernis für andere darstellt
meiner ist mit serienbereifung und 60 / 40 fahrwerk am tiefsten punkt 6-7cm tief (etwa tunnelstrebe) einer wollte es mir nich eintragen weil ich nicht über die gruben umrandun (8cm) kommen würde , nen anderer tüv prüfer hats mir eingetragen ohne zu meckern es schliff zwar etwas aber ich kam dennoch drüber.. und eingetragen ist der mit ner höhe von 1285cm wenn ichs richtig im kopf habe, scheinwerfer unterkannte und so wurde garnicht nachgeschaut
Zitat:
einer wollte es mir nich eintragen weil ich nicht über die gruben umrandun (8cm) kommen würde
beim 2f ist ja der kat so verfuchst der ist so verdammt tief bei mir
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hier steht alles übers licht....sehr informativ..........
Ja und mit der tiefe an sich ins echt nen streit thema weils niergenswo richtig steht.
und die 7oder8cm sind vom TÜV soweit ich weiß Dekra oder so sehen das anders.....
ja beim polo allgemein ist der tiefste punkt die auspuffanlage weil sie unter der achse entlang geht naja wenn man sich dann noch fette stoßstangen dran baut ists nicht mehr so smile aber ich habe ne lippe vorne drunter und es kommt immer drauf an wo ich aufsetze jetzt wie das gefälle nun ist smile
gehört zwar gerade nicht hier in, aber LovelyPolo, wenn ich ma dein Tachobild im Profil anschaue. Wie hoch sind denn eure Leerlaufdrehzahlen so? manchmal hab ich das gefühl, meine sind recht niedrig O_O
Zitat:
das mit der scheinwerfer kante ist nicht ganz richtig ich hab mit meinem tüv'er gesprochen, das mit der austrittskante ist veraltet nach aktuellem EU recht ist das mit der austrittskante nicht mehr relevant... sagte er mir jedenfalls so..
der polo ist bei serien höhe ja nichtmal so weit von den 50 cm zum boden entfernt
Hab da was gefunden....
Jup so ist es..........
und wenn du dir da nun nen "weichen" also gummispoiler oder so ranbaust ists kein thema der kann bis runter gehen....(wie bei einigen LKW´s bei denen es vorn auf der erde schleift)
Und wenn du es dir abbreist ists eben dein ding, da sollte bzw. kann dir keiner was haben.....
Bei der Polizeikontrolle mußt echt fragen wo das steht und wer das prüft....
Bin ja so ein freund von google:
hier nun ein wenig klarheit in § jungel
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nur mal so am rande:
das mit dem "lippe dran bis er schleift" is zwar im grunde egal, weils ja nur ne Richtlinie ist, kann aber zu seeeehr großem ärger führen..beispiel:
bahnübergang, gegenverkehr, tuckerst mit 10km/h leicht schräg (typisch halt ) über den bahnübergang drüber weil du aufsetzt und hinter dir hängt wegen dir n rettungsfahrzeug im einsatz fest weil du die karre nich schnell genug darüber bekommst ---> saaaaftige anzeige!
(schon klar, dass sowas nicht alltäglich vorkommt, war auch nur ein beispiel im falle "WENN mal....")
aber mal was anderes zum thema lippen: warum lasst ihr die nich einfach eintragen? sicher is sicher?!
gruß
Also ich finde diese Disskussion ist wieder mal fürn Ar...., benutzt doch einfach mal die Suche und seht wieviele Threads es zu diesem Thema schon gibt.
Wenn die Suche nicht reicht gibt es immernoch:
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Aber irgendwie kommen manche Leute mit dem Internet so wenig klar wie mit einem großen Lexikon.
Zitat:
fazit -> 50cm lichtaustrittskante MUSS vorhanden sein
das nervige ist die bullen sind ganz bessessen auf diese 8cm.. und da kann man auch nicht soviel rumkommentieren glaube ich aber das nächste mal (hatte mal probs mit meinem auspuff) werde ich den sagen die sollen mir bitte zeigen wo das mit den 8cm steht.. kann ja nicht so angehen
Genau, druck dir meinen Link aus....da Steht drin das es eine Sache TÜV ist ne interene die nichts mit der STVZO zu tun hat .....
wenn die immer noch nörgeln sollen sie dir wirklich zeigen wo es steht..
Ich würde mich mit denen bei sowas bis aufs messer streiten....
Es gibt viele Polizisten die Ahnung haben aber 1000mal mehr die NICHTS wissen und das ist das gefährliche.....
selbst wenn sies wissen. die haben immer recht ^^ meiner hat ja nur 6-7cm aber dann sollen die nicht blöt kommen schließlich habe ich den so wie er draußen auf dem hof steht abgenommen bekommen er hat zwar etwas geschliffen aber wenn der prüfer das okay gibt wirds wohl richtig sein, auch wenn andere prüfer meinen zu tief. das is nen scheiß thema, aber wieviele fahren fast schon schleifend durch die gegend, am schlimmsten ists immer um den 1.04 rum da werden unsere hobbys plötzlich super interessant ^^
Zitat:
bahnübergang, gegenverkehr, tuckerst mit 10km/h leicht schräg (typisch halt ) über den bahnübergang drüber weil du aufsetzt und hinter dir hängt wegen dir n rettungsfahrzeug im einsatz fest weil du die karre nich schnell genug darüber bekommst ---> saaaaftige anzeige!
(schon klar, dass sowas nicht alltäglich vorkommt, war auch nur ein beispiel im falle "WENN mal....")
Die StVZO regelt alles was für die Zulassung eines Fahrzeuges von nöten ist, aber ein Hinweiß auf die Bodenfreiheit gibt es in der StVZO nirgends. Lediglich eine Reihe von Vorschriften zum Thema:
- Kennzeichen vorne (mindestens 20 cm über der Fahrbahn)
§ 60 Absatz 2 StVZO
- Kennzeichen hinten (mindestens 30 cm über der Fahrbahn)
§ 60 Absatz 2 StVZO
- Lichtaustrittsfläche des vorderen Scheinwerfers (mindestens 50 cm ü.d.F.)
§ 53 Absatz 1 StVZO
- Schlussleuchte (mindestens 35 cm ü.d.F)
§ 53 Absatz 1 StVZO
- Nebelschlussleuchte/Rückfahrscheinwerfer (mindestens 25 cm ü.d.F.)
§ 52a Absatz 1 / §53d Absatz 3 StVZO
Der TÜV hat ein Merkblatt herausgebracht, das als "Richtlinie" und nicht als "rechtsverbindlich" anzusehen ist, das VdTÜV Merkblatt 751. Dieses Merkblatt wird vom TÜV und den sachverständigen - beratenden Gremien des Bundesverkehrsministeriums als verbindlich angesehen.
Im Anhang 2 dieses Merkblattes steht in Absatz 5.1.9, dass ein Vollgetanktes und mit Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 11 cm Höhe und 80 cm Breite berührungslos überfahren werden sollte. Flexible Anbauteile werden ausgenommen und sollten eine Mindestbodenfreiheit von 8 cm haben (bzw. 7cm bei formelastischen Teilen.
Man bemerke das Wort "sollte". Es sollte überfahren werden können schreibt der TÜV, was aber ja nicht rechtsverbindlich ist.
Jedoch gibt es in des StVZO noch einen Paragraphen (§ 30 StVZO) der besagt, dass ein Farhzeug so gebaut sein muss, dass sein Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästig.
Und wenn man mit 30km/h in der 50er Zone unterwegs ist nur weil man seine Schweller nicht ruinieren will, kann man als behinderung angesehen und herausgefischt werden.
Erspar Dir doch einfach den Ärger mit den Bullen und bau die Rotzlippe ab, sieht eh lächerlich aus.
Weis ja nicht was bei euch für Bullen rumfahren, aber bei uns kannste denen so ein Baumarkt Tuning nicht als original verkaufen...
Zitat:
Erspar Dir doch einfach den Ärger mit den Bullen und bau die Rotzlippe ab, sieht eh lächerlich aus.
Weis ja nicht was bei euch für Bullen rumfahren, aber bei uns kannste denen so ein Baumarkt Tuning nicht als original verkaufen...
also mir gefällt mein baumarkt tuning besser!
als so ein plastik bomber scheiss!
könnt eure beiträge auch vernünftig rüber bringen!
jeder hat nen anderen geschmack und mir gefällt der plastik müll den ihr euch drauf schraubt kein stück!
geht es hier um baumarkt oder atu tuning oder um die tiefe
wie sieht es bei fahrzeugen mit bj 87 aus haben die ne andere lichtaustritskante
haben nen jette und da soll nen gewinde rein und dann halt tief
ich galube dieses scheinwerfer zeugs kam doch erst 1988 oder so
bitte korigiert mich wenn das falsch ist