Hallo zusammen!
Hab ein problem und zwar: Hab in meinem Polo 6n 30/30 eibach Federn eingebaut und gestern noch nen Remus ESD dran gemacht......
Muss bald zum TÜV und brauche 11 cm vom boden weg (Österreich).....
Hat jemand ne idee was ich tun kann um höher zu kommen? Bin jetzt von boden auf unterkante ESD auf 8cm und da komm ich nicht durch beim TÜV!
Wenn jemand zufällig so ein problem mal hatte, dann bitte Helfen!
Danke schon mal!
hast du beim ESD ein Gutachten und ABE dabei
ähmm is ein remus und vo dem hab ich das gutachten und so mit is der eintragungsfrei warum?
Zitat:
hast du beim ESD ein Gutachten und ABE dabei
ne wenn ich das mach dann is das gutachten sicher ungültig weil das sehns sicher beim TÜV!
gibts da nicht kürzere aufhängungen oder so?
Also da gabs bei mir keine Probleme, da müssen die ja schon zwischen Auspuff und Auto schauen um zu sehen, dass da was umgeschweißt wurde.
Weiß jetzt nicht wie es beim 6N ist aber wie wäre es mit kürzeren Auspuffgummis?
Hab denn letzetn teil von deinem vorigem post gar nicht gesehn =) also in Österreich ist es 11 cm auf feste teil und 8 cm auf bewegliche aber bei uns sind die ganzen prüfer so streng
Tja das mit dem auspuffgummi wär ja ne idee nur weiß ich nicht obs andere gibt fürn Polo.....Hab mir eigentlich gedacht das es jemand hier weiß!
Zitat:
Aber wie ist das in Österreich? In Deutschland heißt es 11cm zu festen Teilen und 7 oder 8 cm Bodenfreiheit zu beweglichen Teilen.
Wenn du deine Halterungen net umschweissen willst, kannst du sie ja umbiegen, sodass der Auspuff höher hängt.
Da können die dir beim Tüv nix machen.
Ja das ist abe leider nur in deutschland so....
In österreich muss man die 11 cm auf feste teile haben und 8 cm auf bewegliche das ist ja mein problem! und da gibt es ein gesetz dafür das alles umfasst von tuning
ich glaub ich wandere nach deutschland aus.....hab ich keine probleme mehr.....
Also keiner ne idee was man noch machen kann?
Zitat:
Es gibt KEINE GESTZLICHE REGELUNG, die eine Mindesthöhe vorschreibt. Das mit den 8 bzw. 11cm ist nur eine Richtlinie und damit eine Empfehlung.
Sollte ein Fzg. wg. der 8cm-Regelung stillgelegt werden, kann man dagegen gerichtlich vorgehen und wird gewinnen.
Tja hab jetzt ziehmlich genau 8cm also müsste ich um 3 cm rauf......
Würd eigentlich auf sehen das der pot ein beweglicher teil ist aber naja für sowas sind ja bessere gefragt die das festlegen
In deinem Fall würde ich der Einfachheit halber mal beim TÜV oder der Prüfbehörde (weiß nit wie das in Österreich heißt) anrufen und nachfragen wie die das denn Handhaben, bevor du dir hier unnötig den Kopf machst.
Tja das wird denk ich das beste sein das ich da mal anruf und frag!
Falls doch wer ne idee hat da bitte Posten