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Böser Blick

MiZiO
  • Themenstarter

Moin zusammen,

ich hab da eine Frage, und zwar möchte ich mir den Bösen Blick aus ABS von JOM kaufen und an die Motorhaube schrauben. Nun ist bei dem Bösen Blick eine ABE mit dabei.

Bleibt diese ABE auch noch gültig wenn ich den Bösen Blick mit der Motorhaube verspachtele damit der übergang nicht sichtbar ist? oder muss ich danach doch zum tüv?



warum sollte sie net mehr gültig sein nach dem anspachteln?
würd sagen das geht..
falls net bitte korrigieren


Weiß nicht ob das geht weil der BB ja normal nur geschraubt ist du ihn aber fest verbinden willst und es dann nicht mehr der ABE entspricht da er ja verschraubt werden soll ... aber kP

Davon abgesehen ist es unsinn da dir der spachtel nacht paar mal motorhaube auf und zu machen abplatzen wird aber damit solltest du dir ja einig werden



wenn du denn übergang net haben willst hol dir einen zum schweissen, kostet zwar mehr, wegen lacken und so aber dann haste wenigstens was vernünftiges


schließe mich der meinung von Fanatiker an..meines wissens muss das dann eingetragen werden sobald der BB mit der MH verspachtelt wird..mag sein das ich mich irre...


gelöschtes Mitglied

    also erstmal lasses lieber sein ich hab mir auch son ding gekauft gehabt..totaler schrott..wellt und biegt sich wie verrückt...lieber einen anschweißen...wenne doch willst dann musst du den schrauben und spachteln wobei der spachtel mit ziemlicher wahrscheinlichkeit brechen wird.

    MfG


    Zitat:

    also erstmal lasses lieber sein ich hab mir auch son ding gekauft gehabt..totaler schrott..wellt und biegt sich wie verrückt...lieber einen anschweißen...wenne doch willst dann musst du den schrauben und spachteln wobei der spachtel mit ziemlicher wahrscheinlichkeit brechen wird.

    MfG


    der spachtel verabschieded sich nach drei wochen...dadurch das der bb aus abs ist und sich somit stark biegt etc. bei fahrt, wird der spachtel langsam aber sicher risse bekommen und abfallen!


    wenn du spachtel draufhaust und dann der bb und deine arbeit im arsch sind und du die kohle in den sand gesetzt hast,, merkst du das die 50 mehr für was geschweißtes sich mehr gelohnt hätten!
    aber vielleicht klappts ja doch, wer weiß....
    die abe is gültig, weil du prinzipiell nichts an der form veränderst und die leuchtkraft,bzw. winkel oder wie auch immer gleich bleiben....
    nur wird dir der onkel vom tüv sonstwas erzählen wenn du mit abbrökelndem lack da hinkommst!


    MiZiO
    • Themenstarter

    wie ich das mit dem spachtel mache weiß ich schon genau bescheid immerhin bin ich ja angehender lackierer und die arbeit eines lackierers besteht nunmal zu 80% aus schleif und spachtelarbeiten... das wird schon so gemacht das es hällt... nur nützt es alles nix wenn die abe danach ungültig ist und ich strafe zahlen muss.



    na dann würde ich dir empfehlen einfach mal beim tüv vorbei zu fahren und dem prüfer das erklären und fragen ob das so geht?!

    ist die einfachste lösung würde ich meinen


    Ok Mr. Angehender Lackierer

    Wenn dus dann gemacht hast halt mich bitte aufn laufenden wie lange es hält sind ja nich nur die schwingungen ^^ Wärme einfluss und so weiter ^^ aber du weist ja bescheid will auf jeden wissen obs haelt ^^

    LG TImo

    P.S.: das treffen mit dem tüv waere echt die beste möglichkeit ^^ immerhin kann er dann nich sagen wenn er einmal zugestimmt hat so geht das aber nich ^^


    ich auch.....wenns hebt ists top!
    wenn nicht musst du nen kasten bier springen lassen!


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