nabend zusamm....
ab wieviel punkten muss man den lappen abgeben?
danke schonmal...
grüß dich.
also ich hab da auch grad n paar probleme und hab mir das von meinem anwalt sagen lassen: ab 9 pkte ist der lappen für einen monat weg...das geht bis 13 pkte. du wirst darauf hingewiesen, ein aufbau seminar zu machen, um deine punkte abzubauen. ab 13 punkten musst du ein seminar machen, um nicht deine fahrerlaubnis zuverlieren, denn wenn die weg ist, dann musst du deinen führerschein komplett neu machen. wenn du 18 punkte hast, hilft auch kein seminar mehr.
hoffe ich konnte dir helfen.
gruß flo
wann verfallen die punkte nochma?
@ bad6nboy
danke hat sehr geholfen
dann werd ich mir wohl besser nen originalen polo holen wa.
sonst ist der lappen bald wech...
danke nochmal
* Entscheidungen (Punkte) wegen Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich für 2 Jahre im flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen.
* Kommen nach dem Eintrag neue Entscheidungen (Punkte) hinzu, verlängert sich die Eintragsdauer ALLER bisherigen Eintragungen.
* Alte (bisherige) und neue Eintragungen werden in diesem Fall erst dann zusammen gelöscht, wenn die 2 Jahre Tilgungsfrist für die LETZTE Eintragung abgelaufen sind. Die alten Punkte verfallen also gemeinsam mit den zuletzt eingetragenen Punkten.
* Eine Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit kann allerdings nur für maximal 5 Jahre gespeichert werden, danach MUSS sie aus dem Register getilgt werden.
Beispiel:
* 3 Punkte in 05/2000 (Zeitpunkt Rechtskraft des Bußgeldbescheides) würden in 05/2002 gelöscht werden.
* In 11/2000 kommt 1 Punkt hinzu, d.h. 4 Punkte sind eingetragen. Alle 4 Punkte würden in 11/2002 zusammen getilgt werden.
* In 03/2002 kommt nochmals 1 Punkt hinzu, d.h. 5 Punkte sind eingetragen. Nun können diese 5 Punkte erst in 03/2004 komplett getilgt werden...
richtich
genau deswegen hab ich mittlerweile schon 6^^
du schreibst das alle punkte nach 5 jahren gelöscht werden müssen?
das muss ich doch jetz falsch verstanden haben oder meinst du mit ordnungswidrigkeiten dann nur so dinge wie falsch parken, sprich dinge für die keine punkte verschenkt werden?
gruß - matze
P.S
lol, 2 jahre ohne pkt ist aber extrem hart :(
Nein, nicht alle Punkte! Du bekommst 1 Punkt wegen ...was weis ich... Dieser Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht, vorrausgesetzt es kommt kein weiterer hinzu. Kommt noch n Punkt wegen irgendwas dazu verlängert sich die Frist ja wie schon oben beschrieben um 2 Jahre. Der erste Punkt MUSS aber nach spätestens 5 Jahren getilgt werden, unabhängig davon wieviele dazu kommen.
Zitat:
P.S
lol, 2 jahre ohne pkt ist aber extrem hart
doch dann hab ich es richtig verstanden.
Vielleicht hab ich dann ja doch noch Freude am fahren MIT Führerschein
jaaaa, ich spul auch meine kilometerchen ab und wurde in den letzten 3 jahren nur 1 gelasert & 3mal geblitzt ( einmal davon in holland -assziale kurse verlangen die..ich bezweifel noch heute das mitten im wald parallel zur autobahn ne blitze stand..naja) letzteres aber nur mit 10 -15 km/h zu schnell.
kann man aufgrund von knöllchen eigentlich auch seinen lappen verlieren?
die bekomme ich nämlich regelmäßig weil eine nachbarin öfter ma das ordnungsamt ruft wenn ich anner bushalte stehen muss(ohne IRGENTJEMANDEN zu behindern)
gruß -matze
Moin,
is zwar lächerlich, aber auch wegen Falsch parken kannst punkte bekommen.
Normal sind das ja nur "VErwarnungsgelder" danach wirds zum Bußgeld und dann gibts irgendwann auch Punkte - dauert aber n bischen.
Meine Mum arbeitet bei VW, die haben dort keine Mitarbeiterparkplätze und das mitten im Industriegebiet, dementsprechen parkt die ganze Belegschaft eben dort wo Platz ist. Für die Stadt natürlich ein gefundenes Fressen, ide laufen da mindestens 2 mal die Woche durch und verteilen Knöllchen wegen Falschparken. Der ein oder andere hat da auch schon richtig Probleme weil die ja immer falssch Parken, Quasi wiederholungstäter
Zitat:
Wenn Du "absichtlich" immer an der gleichen Stelle falsch
parkts, dann bekommst Du ein erhöhtes Verwarngeld von 40 Euro
und 1 Punkt in Flensburg.
Bei 18 Punkte ist der Führerschein weg
Quelle: Aktuelle Ausgabe der ADAC Motorwelt
§ 11 Eignung
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so daß dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 müssen auch die Gewähr dafür bieten, daß sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden<<
sowas hört sich immer lächerlich an, aber irgentwo muss man ja parken.
kenne das bei mir in ähnlicher form.
alle bescheuert hier.
thx für die antworten, jetz schlaf ich wieder bedeutend ruhiger
gruß -matze