Hallo Leute!
Mal ne frage bzw Rückbank austragen lassen. Ich hab hinten ja nen Soundausbau ohne Rückbank, jez hör ichs mal so und mal so... einige sagen man muss die austragen lassen, andere sagen man kann aber muss es nich, hat wer erfahrung damit ?! Carfreitag rückt näher und ich will nich in die Fänge der Rennleitung geraten
Mfg
also du musst nicht!
der vorteil wenn du es machst: dein auto wird dann als 2 plätzer zugelassen, und du darfst alle sicherheitsrelevanten dinge wie gurte etc ausbauen
Wenn 5 sitzplätze in den Papieren stehen müssen jeder zeit 5 platz nehmen können!
Und wenn Dein Hifi ausbau fest eingebaut is, geht's ja nich!
wenn die gurte drin sind und der ausbau nicht fest mit der karosserie verschraubt ist, musses nich eingetragen werden. Wenn Gurte draußen und einbau fest dann muß ausgetragen werden, manche prüfer verlangen dann aber auch das die befestigungspunkte der gurte unbrauchbar gemacht werden
Hi!
Ich habe auch noch nix gehört das man eine rückbanh haben muss!
Ist wirklich so, das wenn 5 Sitzplätze in den Papieren stehen, müssen auch 5 Personen sicher befördert werden können, sprich Gurte müssen vorhanden sein...
Das mit dem fest installierten Soundausbau ist ein sehr dehnbarer Begriff.... Selbst wenn man 5 Tage braucht, um ihn auszubauen ist er in dem Sinne ja nicht 100%ig fest installiert... Wann ist er denn fest? Verschraubt, Verschweißt, ... ? Kann man eben nich genau sagen...
Wenn du allerdings die Gurte ausbaust, was du denk ich mal auch getan hast, solltest du es umtragen lassen, wenn das nächste mal was an deinem Wagen verändert wird oder sowieso an den Papieren gearbeitet wird... Dann aber auch nich mehr als 2 mitnehmen!
Aber eigentlich ist das auch Latex, bin lange genug mit 5 eingetragenen Sitzplätzen rumgefahren, obwohl Gurte raus, Soundausbau drin etc. - hat kein Schwein interessiert... Weder die Polizei als sie einmal mein komplettes Auto auseinander genommen haben und jede Kleinigkeit geistet haben, noch den TÜV-Prüfer beim Eintragungen machen, noch bei der HU... Hab die Leute dann irgendwann selbst darum gebittet, dass zu ändern...
das ist definitiv so, eine nicht vorhandene Rücksitzbank muss ausgetragen werden!
Mein Bruder hat wegen sowas schon ne mängelkarte bekommen!
Also wenn rückbank raus, dann ab zum tüv und austragen lasse das die armen jungs wieder ihr geld verdienen
Hi!
Naja danke ist ja mal voll scheisse!
Unser deutsche TÜV!
joa danke leutz!
dann muss ich den lieben tüvleuten wohl mal wieder ihr essen finzanzieren
Da haben mache polo2/3 fahrer nen vorteil . unten im brief (schein) steht nen eintrag [Wahlweise 1,2,5 Sitzplätze da die rückbank umgeklappt werden kann
Man kann muss aber nicht also meines wissens nach (hab mich bei GTÜ und Tüv erkundigt).
Es müssen nur folgende dinge beachtet werden (dieses gilt für 2türer):
Sitzhalterungen und Gurte dürfen nicht entfernt werden so dass man bei bedarf wieder 4 Beifahrer mitnehmen kann .
Wenn diese beiden Punkte eingehalten werden kann dir eigentlich niemand was.
Ganz offiziel müsstest du dir Halterungen ,Gurte und alles ausbauen damit du die Eintragung auf 2 Sitzer bekommst ,nur das problem is dann müsstest du:
1.Ne Einzelabnahme latzen ,
2.dürftest dir für den fall der fälle auch keine Rücksitzbank mehr einbauen weil:
3.dein Fahrzeug als 2 Sitzer unterwegs ist d.h du müsstest wieder umtragen was ein Problem is, da bei der umtragung auch die angabe der Achslast verändert wird und die meisten Prüfer die ich kenne tun das nicht gerne oder auch garnicht machen.
Also das mit den gesetzen ist schon ein wirwar aber wie gesagt rückbank musste dir nit zwingend austragen lassen.
also so wiet ich das weiß musste rückbank un sowas nicht austragen lassen, wenn du es nicht drin hast kannste halt nur 1ne person mitnehmen. selbst der spassverein nahmens polizei sagt nichts wenn keine rückbank mehr drin is un tüf bemängelt es auch nicht. hatte bei meinem altem auch nen ausbau hinten drin mit anlage. un tf /grün weiß hatten es nie bemängelt auch wenn in den papieren steht das es ein 5 siter ist.
ach ja weiß das dieses thema schon lange vrbei ist aber nur mal so zur info.
das mit dem austragen gilt nur wenn du deine seitenscheiben zu schweißt un dann die rückbank entfernst, dann kannste die erst austragen lassen. der rest ist immer noch dir überlassen. was du mit deinem auto machst.
@ Rupy-85
schon mal auf´s datum geguckt?