Hi!
Also ich habe folgendes Problem...:
Hab auf meinem 6n die BBS Gti Felgen drauf (195/45 R15 mit 6J Felge und 45er ET)
Nun hab ich mir 20mm Distanzscheiben der Firma H&R besorgt.
Da im Gutachten aber die Rad/Reifenkombination nich drin steht, will der "nette" Onkel vonner Dekra eine Unbedenklichkeitserklärung vom Felgenhersteller bzw von VW haben, dass ich diese Felge mit einer 20er Platte pro Seite fahren darf.
War schon bei VW und die schreiben mir sowas nicht.
Brauch ich sowas wirklich oder hat der Dekra-Heini eins anner Waffel?
Mach doch einfach beim Tüv ne §21 und gut ist....
ne die distanzscheibe hat doch nichts mit der felge zu tun. die distanzscheibe braucht n gutachten..
würd sagen fahr mal wo anderst hin der peilt es nicht so recht....
Zitat:
ne die distanzscheibe hat doch nichts mit der felge zu tun. die distanzscheibe braucht n gutachten..
würd sagen fahr mal wo anderst hin der peilt es nicht so recht....
such dir am besten als erstes nen anderen prüfer!
ich hab die H&R platten auch drin 20mm pro seite bei ner 15" felge mit 8er breite und genau den gleichen reifen blos mit et 30 also hab jetz eigentlich et10 und da hat keiner was gesagt beim eintragen
@LPC-Polo wie ich dir ja schon per pn gesagt habe such dir nen anderen tüver ich hatte die platten ja auch eingetragen bekommen und ne felge die auch nicht im gutachten steht.
mfg polo_green
hatte das letzt auch beim kumpel der hat bei seinem golf 3 die bbs 16 zöller drauf wollte 25 ige rplatten draufmachen ich zum tüv gefahrne passt alles und wupp opla im gutachten geht das nur bis 20iger platten mit der reifen/felgen komi also keine eintragung
So nun hab ich mal für dich das gutachten durchgelesen
Hinweise:
H1) Hinsichtlich der spurweitenänderung von mehr als 2% liegt ein Technischer Bericht über die ausreichende Betriebsfestigkeit vor (Nr.954/250037/TK des TÜV Rheinland)
H3) Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen........ und so weiter
Bei Verwendung von anderen Rad/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen gemäß §21 StVZO erforderlich.
Es steht ja da keine bedenken von serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen und deine sind ja serie oder nicht?! Also andern Tüver suchen bei mir ging es ja auch.
MFG
na dass ich ne §21 abnahme machen muss ist mir schon klar.... aber der wollte trotzdem son blödes schreiben haben. eigentlich wusste ich ja schon von mehreren leuten, dass man sowas nicht brauch. aber mal schauen, was der nächste prüfer sagt. will eigentlich noch diese woche hin und werde dann wieder berichten...
trotzdem erstmal danke für eure zahlreichen antworten