Ich wusste nich genau in welches Unterforum es passt. Also verzeiht mir bitte wenn es falsch ist, oder lieber Admin, verschiebe es! ABer vielleicht passt es ja...^^
Naja, nun zur Frage: Ich hab ein Kurzzeitkennzeichen, das aber jetzt schon abgelaufen ist. Darf ich da jetzt noch zur Zulassungsstelle mit fahren um das Auto an-/umzumelden?
nein. damit darfst du nicht mehr fahren. Du darfst nur mit deinen normalen Nummernschildern zum anmelden fahren. Auch wenn das Auto abgemeldet ist. Natürlich auf direktem wege und ohne umwege
mfg
dürfen nein es ist ja abgelaufen und du bist nicht versichert. du kannst aber zur zulassungstelle gehn und kannst die karre anmelden. musst mir den auto da nicht hin
darfst nur zum anmelden fahren wenn du im landkreis bleibst.
Mit meinen normalen? Das Auto hat dann aber keine mehr! ^^ Hmm...dann muss ich wohl mit meinem Polo zum anmelden fahren... :-/
@ Cassius: Ja, also das wäre im Landkreis...so ca. 13 km eine Strecke
warum musst du mit dem auto denn hin? du weißst schon das das auto was du anmelden willst nicht da sien muss oder?
Jo, das weiß ich. Aber ich kanns nicht abwarten mit dem Auto zu fahren! ^^
Du musst aber ne deckungskarte, Perso, Schein, Brief und Asu-bescheinigung dabei haben. Wenn du davon etwas vergisst und die Bullen halten dich an gibts echt ärger. Die deckungskarte muss ausgefüllt sein
hmm, wäre damit allerdings bißchen vorsichtig. Zitat:
Du darfst nur mit deinen normalen Nummernschildern zum anmelden fahren. Auch wenn das Auto abgemeldet ist.
@amok: du schreibst man dürfe mit nem abgemeldeten auto zur werkstatt fahren um ihn Tüv fertig zu machen.....
Mein Polo ist zur zeit abgemeldet, ich muss nicht zum tüv. Ich will in die werkstatt um die Zündung einstellen zu lassen und um neue Reifen aufziehen zu lassen. Ja klar, das kann ich auch im Frühjahr noch machen. Aber dürfte ich ohne Zulassung zu einer 5km entfernten Werkstatt fahren?
wow wow...Vorsicht Leute...glaub das gabs mal...würd ich auf keinenfall machen...wenn da was passiert werdet ihr des Lebens nicht mehr froh...das ist anders.wenne ein Auto Abmeldest darfste damit den tag bis 0 uhr noch Fahren das stimmt...aber Abgemeldet durch die gegend fahren?Wenn ihr nen Unfall baut ein Kind zum Krüppel fährt etc...scheißt euch die Versicherung ein Pfund in die hohle Hand...warum soll die das zahlen?Fand kein Vertrag statt....wenn du unbedingt fahren willst geh dir ein 5 Tages Kennzeichen holen...das langt....
Es ist verboten was Ihr vorhabt ... !
Macht keinen Unsinn und verbreitet nicht solche Gerüchte .
Ihr dürft ledeglich nach dem Abmelden ohne Nummern direkt nach Hause bzw. da hin wo der hin kommen soll und mehr nicht .
Für alles andere benötigt man entweder Rote Nummern die ein Händler Euch nicht so raus geben darf oder Wochenschilder und mehr nicht ...
wenn das auto abgemeldet ist darf man damit zu Straßenverkehrsamt fahren. Wie gesagt man muss alles dabei haben und der Versicherung kurz bescheid geben. Da hab ich letzten Monat erst am Straßenverkehrsamt nachgefragt
hmm, hab mal ein bißchen gesucht, und hab das gefunden, nun ja, da steht jetzt zwar das mit den werkstatt-fahrten nicht drin.
aber bei meiner früheren versicherung war es so, das man das durfte, vorrausgesetzt man hat es vorher mal mit ihnen abgeklärt.
hier mal den text zu:
A.1.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
A.1.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
und beim Schutzbrief
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz
auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen,
wenn dem Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde
zugeteilt wurde (z.B. bei der Reservierung des
Kennzeichens für eine Wiederzulassung). Dies gilt nicht für
Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
geführt werden muss.
A.1.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere
Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung
der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
und der link:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
wie amok schon geschrieben hat, darfst du mit den alten kennzeichen, bzw ohne wenn du welche reserviert hast auf direkten weg zur Zulassungstelle oder zur Prüfstelle fahren! aber wie gesagt, es muss der direkte weg sein ohne irgendwelche Umwege! habe des auch schon hinter mir, sogar mit Polizeikontrolle vor der Zulassungstelle die nette rennleitung wollte von mir denn nur den Fahrzeugbrief, die tüvuntersuchung und die doppelkarte sehen!
Zitat:
hmm, hab mal ein bißchen gesucht, und hab das gefunden, nun ja, da steht jetzt zwar das mit den werkstatt-fahrten nicht drin.
aber bei meiner früheren versicherung war es so, das man das durfte, vorrausgesetzt man hat es vorher mal mit ihnen abgeklärt.
hier mal den text zu:
A.1.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
A.1.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
und beim Schutzbrief
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz
auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen,
wenn dem Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde
zugeteilt wurde (z.B. bei der Reservierung des
Kennzeichens für eine Wiederzulassung). Dies gilt nicht für
Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
geführt werden muss.
A.1.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere
Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung
der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der
Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
und der link:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
jo man darf NICHT damit fahren absolut nich stephan und marcel haben da vollkommen recht...
ich wurde auf der fahrt ZUR zulassung aufgehakten bin grad mit dem Polo vom tüv (MIT NEUEM TÜV) weg und dings die polizei hat mich aufgehalten und ende der geschichte...
ich musste das auto stehen lassen und andersweitig zur zulassung kommen..
glück war das ich nur noch 2km dahin hatte auto zu gelasseun und weiter gefahren.. der Polizist meinte das dies mal so mal so von dessen kolegen gehandhabt würde aber nicht jeder leicht davon wegkommen würde..
bei mir hat er es auch nur bei einer verwarnung gelassen...
muss zur verteidigung auch sagen das ich vorher den tüv fragte und auch
die versicherung ob ich so fahren darf.. beide meinten JA.. was aber Nicht richtig ist! grüße marcel
Ich wundere mich das eine Versicherung so eine Aussage macht...geben die das Schriftlich?ohne dem ist die Aussage nix Wert.Früher war das mal so ...aber heute?Jede Versicherung zögert gerne wenn sie kann mit Zhlung und keine Versicherung zahlt ohne Gültigen Vertrag....ich würde keinen Meter fahren das Risiko wäre mir zu Groß...Kurzzeit Kennzeichen kosten 50 € und werden bei der Anmeldung Verrechnet...also warum das Risiko eingehen?
Solange es gut geht kräht kein Han danach...wenns knallt und selbst wenn euch nur einer in die Karre fährt wird es heißen...der durfte ja gar nicht auf der Straße fahren...ist Abgemeldet....und auch die Polizei wird das so sehen...mag sein das es hier und da und in einigen Bundesländern anders ist...bin nicht Allwissend...vom logischen her sag ich NO WAY...
Letzt endlich muß dies jeder für sich entscheiden....und hinterher sagt man sich doch....hätte ich doch mal nicht...
In diesem Sinne.....euer Tieflader...
mal noch son tip am rande, es muß ja nicht immer unbedingt ein kurzzeitkennzeichen sein.
wenn ihr euer auto in die werkstatt bringt, dann einfach mal nachfragen ob es vieleicht möglich ist, ob die werkstatt den vieleicht auch mit der roten nummer abholen kommen kann.
der tüv wo ich immer hinfahre, der hat zum beispiel auch eine, die er zur verfügung stellt wenn man bei ihm drüber fährt.
gruß