# - heute - 16:32:08 Zitat:beim kollegen würden 13" felgen mit 175/50 ausgetragen...
darf nicht mehr gefahren werden...laut prüfer...
Das würde einer Zwangsenteignung gleichkommen, wenn er das nicht mehr fahren dürfte!
Er sollte zum TÜVler hingehen und die KOSTENLOSE Wiedereintragung verlangen.... es sei denn er hat uf 16 Zöller o.Ä umgebaut...
In Deutschland gibt es das wichtige Wort: "Bestandsschutz" D.h. auch wenn es neuere Regelungen gibt, die ältere Eintragungen aufheben würden, gelten die alten Eintragungen weiter, weil sie zu einer Zeit gemacht wurden, in der es halt noch erlaubt war.