# - heute - 19:24:45@ devilman: die is mit roter birne sehr wohl legal!
wirst du nie eingetragen bekommen!
"Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so das die ABE bzw. die E-Zeichen erloschen! Das Prüfzeichen des KBA befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist!
Bei Anbau diese Leuchten muss der Kunde damit rechnen das die Betriebserlaubnis des KFZ erlöschen dazu gibt es 3 Punkte und eine Ordnungsstrafe von 50,00€!"
sagt die stvzo!
und per einzelabnahme wenns sie dir der tüver einträgt, macht er sich ebenfalls mit strafbar. um dies zu dürfen, bräuchte er ein lichttechnischen gutachten was ab 1500€ aufwärts zu bekommen ist.
sry, is aber so...
Gibt zwar tatsächlich Eintragungen, aber wie gesagt, da macht sich der Tüver strafbar....
Wer dem entgehen will und trotzdem seine schwarzen Rückleuchten ein paar tauschend Öggn wert sind, kann ja mal hier über einen Preis anfragen:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar tuv2.jpg |