# - heute - 00:47:24Also.....
JEDE Felge hat eine KBA-Nummer, anhand dieser Daten kann der TÜV-Prüfer dann die Eintragung (Einzelabnahme auch genannt
)machen.
Die Eintragung bedeutet ja nur, dass geprüft wird, ob diese Felge auf dem entsprechenden Fahrzeug verkehrssicher ist, nicht schleift, etc.
Ob es Unterlagen gibt, die diese Felgen/Räder mit dem speziellen Fahrzeug in Verbindung bringen sind NICHT zwingend erforderlich, denn dann wäre es eine ABE oder ein Teilegutachten.
Der TÜV-Prüfer muss nur nach seinem eigenen Gewissen verantworten können, diese Felgen/Reifen-Kombination einzutrage/freizugeben.