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Antwort auf Scheinwerfer Lackieren

# - heute - 15:33:03Zitat:
Werden an Beleuchtungseinrichtungen Veränderungen vorgenommen, ohne nachträglich ein lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen, ist es verboten !


war heute beim TÜV.. da hat er mir genau das gleiche gesagt.. verboten..
zum glück hab ich das nur bei einem defekten getestet und nicht bei meinen gemacht, sonst würde ich kein TÜV heute bekommen..

also macht es so wie "keine ahnung" schon gesagt hat.. garnicht!