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Antwort auf Frontscheinwerfer mit E13 Prüfzeichen

# - heute - 20:50:40ja hab ich jetzt gemacht...du auch ?






scheinbar nicht.....


Zitat:



"[...
  • gilt das jetzt generell für E13 Prüfzeichen, oder auch andere ?"

    "[...
  • das gilt speziell nur für diese birnen oder auch leuchtmittel mit Xenongas..."

    "[...
  • aber wollte damit nur sagen das nicht grundsätzlich ein Teil überhaupt verboten ist wenn es eine E13-Prüfkennung hat..."



    die Zulassung für Speziell diese da angesprochenen Birnen ist ungültig...... (ähnlich wie die sache mit den FK-RüLis)
    generell ist der Scheinwerfer von dem du da oben schreibst zugelassen, wenn er als Hauptscheinwerfer geprüft wurde...

    bei Motorrädern werden gerne schöne Kleine Scheinwerfer verwendet...und gesagt... E-Geprüft...aber verschwiegen das did nur als NEBELSCHEINWERFER geprüft wurden und somit nicht als HAUPTSCHEINWERFER zugelassen sind....

    HallogenHauptscheinwerfer erkennt man idR an dem "aufdruck" HC als ablend und HR als Fernscheinwerfer oder HC/R als kombination.....

    wenn du dir nicht sicher bist fahr einfach mal zum TÜV oder zur DEKRA und frag nach.....da bekomste (meistens) nen kompetetnten und kostenlosen Rat



    MFG
    Stefan


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