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Antwort auf g40 Rückleuchten auf Steilheck

# - heute - 12:08:40Zitat:
Englische Rückleuchten, sind die hier in Deutschland erlaubt?


Auf dieser Seite ist es sehr schön erläutert:
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  • Zitat:
    Laut Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung ist seit 1981 ein Rückfahrscheinwerfer, seit 1991 eine Nebelschlussleuchte vorgeschrieben (jeweils ab dem Datum der Erstzulassung).

    Beim VW Polo 2 ist mindestens ein Rückfahrscheinwerfer notwendig, man kann also eine englische Heckleuchte auf der linken Seite mit einem zweiten Rückfahrscheinwerfer einbauen.
    Allerdings muss dann der zweite Rückfahrscheinwerfer so umgebaut werden, dass er als Rückfahrscheinwerfer funktioniert. Das einsetzen einer roten Birne, um eine Nebelschlussleuchte "vorzutäuschen", ist nicht zulässig, da dadurch die Zulassung der Lampe und die Zulassung der Birne erlischt.
    Strenggenommen erlischt dadurch die Zulassung des Fahrzeugs und Ihr fahrt ohne Versicherungsschutz.

    Wenn man eine Leuchte mit zweiter Nebelschlussleuchte einbauen möchte, ist dies theoretisch möglich, allerdings darf diese dann nicht leuchten, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird, stattdessen ist diese Leuchte auf Nebelschlussleuchte umzubauen, allerdings nur, wenn auf der linken Seite ebenfalls eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist.
    Ein Rückfahrscheinwerfer ist in diesem Falle nachzurüsten (z.B. aus dem Zubehör).

    © Dirk Plettner



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