# - heute - 00:26:36Ja da mus ich Blue Spark recht geben!
Bei meinem Gutachten stand auch drinne:nur zur einmaligen Verwendung für dieses Fahrzeug WVW.......... .
Also danach verliert das Gutachten die Gültigkeit! Habe zwar ein Gutachten hier aber es bringt nichts halt wegen dem Gekritzel und dann musse noch Tacho angleichen lassen und Kanten bördeln!
Also ehrlich gesagt kommst du mit einer Einzelabnhame nach §21 Billiger weg als das Gutachten plus das Eintragen..
Lg Dan