# - heute - 10:33:08Zitat:aber da ihr euch so sicher seit möchte ich das gerne wissen. habt ihr nen link wo eindeutig steht was gefordert ist bei der rad abdeckung.
mein tüv hat mir im herbst 09 erklärt das es auf das baujahr drauf ankommt. wenn ein wagen wie der polo nach deutschen recht zugelassen wurde darf ich auch weiterhin noch mit ausreichend abgedeckter lauffläche zu ihm kommen.
wenn ein wagen wie zb golf 5 nach eu recht zugelassen wurde gilt die neue regelung und deshalb muss alles unterm radkasten verschwinden.
ich kann ichbins nur bestätigen. hab vorhin bei tüv nord bei mir um die ecke angerufen.
Ich denke damit dürfte die diskusion beendet sein.