# - heute - 20:31:57im teilegutachten steht: Abstand der nächstliegenden gehäuseseitigen befestigungsschraube bis zu federauflage
SOWIE
Abstand von der Radmitte bis zur Radhausausschnittkante.
An der VA sind das mindestens 295mm und dan der HA sind das 305mm.
Ich muss ja aber beide Angaben beachten !