# - heute - 18:45:01Dann würde ich so eine klausel hinzufügen...
Also so etwas wie :
Der käufer ist sich über die beschaffenheit /zustand des fahrzeugs in vollem umfang im klaren und wurde über defekte aufgeklärt.
Mit der unterschrift erklärt er sich bereit das fahrzeug "wie gesehen" zu erwerben und verzichtet auf jegliche gewährleistung sowie nacherfüllungsanspruch.
Eine Sachmangelhaftung wird ausgeschlossen.
Würde ich so machen denn bei eBay ist dieses gebahren ja schließlich ebenfalls legitim.
Denn wenn du die sogenannte "sachmangelhaftung" nicht ausschließt kann er dich eventuell festnageln.
Wie gesagt....bin kein anwalt aber glaube mich da recht gut auszukennen.
Lg
Manuel