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Antwort auf LED Kennzeichenleuchten, TÜV ?

# - heute - 13:28:19Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten !

Die STVO sieht gelbliches ODER weißes Licht vor. Egal ob LED oder Halogen.
Es gibt LEDs mit w5w Sockel, da braucht ihr nur die Birnchen tauschen.
Es ist absolt zulässig. Wer was anderes behauptet, is doof.
Die neuen Autos wie BMW z.b. haben diese auch standardmäßig ab Werk eingebaut.

Keine Angst vor Kontrollen, die Polizei hat eh keinen Plan.
Letztlich sollte ich doch meine Nebellampen ausmachen. Waren aber Tagfahrlichter mit E-Norm. Da hammse dann doof geguckt.