Du kannst höchstens bei der §21er-Begutachtung den TÜV-Menschen drauf aufmerksam machen, dass er in der ArgeTP (so heißt die ABE- u. Gutachtendatenbank) die ABE der Felge einsehen kann, falls ihm das für die Begutachtung nützlich ist.
hab ich aus ein forum aus dem netz! vieleicht hilft das!