# - heute - 08:45:02man muss davon ausgehen dass, wenn es so im gutachten steht, es auch so verbaut werden muss weil die prüfung halt um den umständen stattgefunden hat....
Also wenn es im gutachten steht soll normal auch so sein. Ausser der Tüvler drückt 2 augen zu , dann kann es auch egal sein
Wenn sowas passiert wie mit der bremse wird normalerweise vom hersteller darauf vorher aufmerksam gemacht dass sie anstößen kann oder im gutachten steht was vonwegen spurplatten bis zur freigängigkeit benutzen
blabla
Ansonsten hilft da nur : Neue felge kaufen mit der passenden ET