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Ton beim Auf/Zu schließen

Es geht hier ja auch nicht um werksmäßige Ausrüstung sondern Nachrüstlösungen.



Verstehe ich jetzt ehrlich gesagt auch nicht warum die Nachrüstlösung illegal/verboten ist und die Werksseitige Lösung nicht .

...und es wird für die verärgerten Nachbarn wohl auch kaum einen unterschied machen ob das Fahrzeug jetzt serienmäßig irgendwelche Töne von sich gibt beim aufschließen oder durch eine Nachrüstlösung...

In übrigen gibt mein 9N3 auch bei auf und zu schließen akustische Signaltöne von sich aufgrund einer nachgerüsteten Alarmanlage(so wie viele tausend andere Fahrzeuge mit nachgerüsteter Alarmanlanlage auch...) .


Zitat:

so wie viele tausend andere Fahrzeuge

Nur weil es viele machen ist es noch lange nicht gleich erlaubt

Lass uns mal wieder auf ein paar Paragraphen reiten:

Zitat:
(§ 38b StVZO Anhang 74/61/EWG)
[...

  • 9.9 Zustandsanzeige
    9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

    9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.
    [...


  • Der §38b StVZO in der heutigen Fassung gilt für Fahrzeuge-Alarmsysteme in Kraftfahrzeugen, die ab dem 01.10.1998 erstmals in den Verkehr genomen wurden. Für alle anderen gilt die Vassung des §38b vor dem 01.09.1997.


  • In der Verfassung vor 1997 war dies nicht so strikt geregelt. Das heißt, dass es Fahrzeuge vor diesem Datum gibt welche werksseitig damit ausgerüstet waren. Bei diesen darf das auch weiter verwendet werden.
    Es gibt teilweise auch Sondergenehmigungen zum Beispiel für US-Importe.

    Sollte das Signal der Verriegelung und Öffnung der ZV dienen und nicht als Quittierung der AA, ist das ganze noch "verbotener".



    Fehlt nur noch ein Gesetz das regelt das die AA nicht zu laut losheult weil sonst der "arme" Kriminelle der gerade dabei ist das Fahrzeug zu knacken vor lauter schreck einen Herzinfarkt bekommt(aber das gibt es bestimmt drüben in der USA schon...)


    verboten laut Paragraph hin oder her, welcher Bulle stellt sich aufn Parkplatz und wartet ob er ein Pieps hört, um dann Anklage zu erheben.
    Und wenn einer meckert, unterbricht man ggf. die Nachrüstlösung mit nem Schalter und fertig.
    Sicherlich landet deshalb keiner im Knast oder bekommt ne Strafe.

    Ich hatte früher sogar ne sprechende Alarmanlage, die beim Aktivieren und Deaktivieren gesagt hat, daß das System scharf geschaltet ist.
    Hat auch jahrelang keinen interessiert.


    gelöschtes Mitglied

      Das ist doch wieder ein zusammen mischen von werksalarmanlage und Nachrüstung Alarmanlage .

      Habe auch ne nachrüstalarmanlage von Car Guard .
      Die Piet auch , aber leiser als bei Alarm .
      Diese hat auch ne Postzulassung , ich glaube nicht das die illegal ist .


      Zitat:

      Lustig^^.... Dan frage ich mich warum das mein a3 von werk aus macht ,wenn man das zweite auf zu drückt


      Handelt es sich um eine Hupe oder Piep-Ton? Es ist möglich, dass dein Audi A3 auf US codiert ist.


      glaub kaum dass mir einer ans bein pisst, weil mein auto beim auf und zuschließen 2 mal ganz kurz hupt

      kenn das von den autos bei mir in der arbeit auch so, dass die hupen...is auch von werk aus so


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