polo 6n mit selbstmördertüren? P1030198.JPG
P1030198.JPGJeder TÜV-Mann hat da andere Vorstellungen.
Grundsätzlich geht das mit dem TÜV, wie schon jemand hier schrieb.
Was jeder TÜV-Mann verlangt: 1. NUR beim 4-Türer, 2. NUR hinten, 3.Nur dann, wenn die hinteren Türen eine Falz an der Vorderkante haben, die bis hinter die hintere Kante der Vordertür reicht, heißt: bei geschlossener Vordertür kann die hintere nicht aufspringen. 4. (TÜV-Prüfer-abhängig) Die hinteren Sitzplätze müssen nicht unbedingt ausgetragen werden, wenn die Vordersitze wie beim 2-Türer klappbar sind, noch besser wenn sie easy-entry-Funktion haben.
Grund: Wenn ein Fahrzeug 4 Türen HAT, dann MÜSSEN sie auch von INNEN zu öffnen sein, im Falle eines Unfalls muss der hinten Sitzende das Fahrzeug eigenmächtig verlassen können. (Falls er noch dazu körperlich in der Lage ist).
Problem ist zusätzlich, wenn der TÜV die hinteren Sitzplätze streicht, dann MUSS auch die Rückbank raus.
Also, WENN Du das vor hast, dann sprich es erst mit dem TÜV-Mann Deines Vertrauens ab, bevor Du Dir diese Höllen-Arbeit machst..
Schau mal das Bild. da ist die Kante gut zu sehen.
Liebe Grüße, Elmi
Dieses Bild wurde am 21.02.2009 von Polo-Elmi hochgeladen.