Schwarze Rückleuchten eintragen lassen ? DSC01304.JPG
DSC01304.JPGAlso mal grundsätzlich...
Rückleuchten im Originalzustand sind nicht im Schein eingetragen.Daher ist das Eintragen von nachträglich lasierten Rückleuchten auch nicht erforderlich!
Ich habe mir Klarglasrückleuchten gekauft...mit E-Prüfzeichen...diese dann hinterher mit schwarzer Leuchtenfarbe lasieren und mit Klarlack überziehen lassen.
Sofern nach diesem Eingriff das E-Prüfzeichen noch erkennbar ist,wirdst Du bei einer Cop-Control keine Probleme bekommen!
mfG,Matze
Dieses Bild wurde am 24.05.2008 von FXX hochgeladen.